abas Software AG – Hauptversammlung 2018

abas Software AG

Karlsruhe

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Dienstag, dem 12. Juni 2018, um 15:00 Uhr
im Hotel ACHAT Plaza Karlsruhe, Mendelssohnplatz, 76131 Karlsruhe,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Diese Unterlagen können ab heute in den Geschäftsräumen der abas Software AG, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe, eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 6.595.442,98 wie folgt zu verwenden:

a.

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je Stammaktie: EUR 303.382,20

b.

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,24 je Vorzugsaktie: EUR 55.680,00

c.

Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.236.380,78

Die Dividende ist am 26. Juni 2018 fällig und zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CL Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung 2018 endet die Amtszeit des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Er besteht aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Mitglieder für den Aufsichtsrat bzw. Ersatzmitglieder (in Klammern) zu wählen:

1.

Herr Stefan Dannemann, Diplom-Ingenieur, Karlsruhe
(Herr Christian Dannemann, Managing Director Merus Software Ltd, Stroud, UK)

2.

Herr Oliver Klemm, Softwareentwickler, Ludwigshafen
(Frau Ursula Bracke, Diplom-Betriebswirtin (BA), Essingen)

3.

Herr Werner Strub, Diplom-Ingenieur, Karlsruhe
(Frau Margit Döhler, Informatikerin, Karlsruhe)

4.

Herr Christoph Löslein, Unternehmensberater, Freiburg
(Herr Udo Stößer, Diplom-Ingenieur, Karlsruhe)

5.

Herr Jürgen Rottler, President of Global Impakt, Gaienhofen
(Herr Marko Becker, Vice President Operations, Ashburn VA, USA)

6.

Herr Gerrit Pohl, Chief Digital Officer ADAC Gruppe, München
(Herr Peter Forscht, Informatiker, Hagenbach)

Die vorgeschlagenen Personen haben mit Ausnahme von Herrn Christoph Löslein und Herrn Jürgen Rottler keine Mitgliedschaften und Positionen in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Christoph Löslein gehört folgenden Gremien an: dem Aufsichtsrat der Continum AG, Freiburg im Breisgau, der Infra AG, Breisach am Rhein (Vorsitz) und dem Verwaltungsrat der Board Advisors AG, Sursee, Schweiz.

Herr Jürgen Rottler gehört folgenden Gremien an: dem Aufsichtsrat von Wikitude GmbH, Austria und dem Aufsichtsrat von Canine Companions for Independence, USA (non-profit).

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das (voraussichtlich am 31. Dezember 2019 endende) zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Entsprechend dem bisherigen Verständnis wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet.

Alle vorgeschlagenen Personen haben im Voraus erklärt, dass sie das Amt im Falle ihrer Wahl annehmen werden.

7.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

a)

Amtsdauer des Aufsichtsrats

Gem. § 9 Abs. 2 der Satzung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Es entspricht dem Verständnis von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, dass das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, dabei mitgerechnet wird. Dieses Verständnis soll künftig in der Satzung der Gesellschaft ausdrücklich festgeschrieben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 9 (2) wird um folgenden Satz ergänzt: „Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei mitgerechnet.“

b)

Aufwendungsersatz bei den Aufsichtsratsmitgliedern

Nach § 13 Abs. 3 der Satzung steht den Mitgliedern des Aufsichtsrats die von der Hauptversammlung beschlossene Tätigkeitsvergütung zu; sie können daneben grundsätzlich keinen Ersatz ihrer Auslagen geltend machen. Diese Regelung ist für Aufsichtsratsmitglieder, die zu den Aufsichtsratssitzungen anreisen müssen, nicht sachgerecht. Üblicherweise können Aufsichtsratsmitglieder gem. § 675, 670 BGB Ersatz ihrer baren Auslagen, insb. Reise- und Übernachtungskosten, verlangen, ohne dass dafür eine Satzungsregelung oder ein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich wäre.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 13 (3) der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

8.

Beschlussfassung zur Vergütung des Aufsichtsrats

Aufgrund der weiterhin angewachsenen Verantwortung für das Gesamtunternehmen und des in den letzten beiden Jahren deutlich erhöhten Aufwands für dessen Aufsicht soll eine Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Die Vergütung soll an eine marktübliche Höhe für ein mittelständisches Unternehmen von der Größe der abas Software AG angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2018 und künftig bis auf weiteres, d.h. bis die Hauptversammlung anders beschließt, folgende Vergütung zu zahlen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jährlich 15.000,00 EURO. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-fache, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 1,5-fache der genannten Vergütung. Die Tätigkeit im Personalausschuss des Aufsichtsrats wird zusätzlich mit einer Vergütung von 4.000,00 EURO pro Geschäftsjahr vergütet. Hinzu kommt ggf. die gesetzliche Umsatzsteuer. Mitgliedern des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahrs angehören, steht die genannte Vergütung pro rata temporis zu.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugs- und Stammaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Den Vorzugsaktionären steht kein Stimmrecht zu.

Sie haben die Möglichkeit, die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts durch schriftliche Vollmacht einem Bevollmächtigten zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mit-Aktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Den Entwurf einer Vollmacht fügen wir als Anlage bei.

Wenn Sie Fragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an abas Software AG, z. Hd. Frau Ulrike Berninger, Gartenstraße 67, 76135 Karlsruhe,

ulrike.berninger@abas.de

zu richten.

 

Karlsruhe, den 25. April 2018

abas Software AG

Der Vorstand

 

Stimmrechtsvollmacht

 

Ich …………………………………………………………….. (Name des Aktionärs/der Aktionärin)

bin an der abas Software AG als Aktionär/Aktionärin beteiligt.

 

Hiermit bevollmächtige ich

 

Frau/Herrn ………………………………………………………………………………………………..

sämtliche Rechte, insbesondere das Stimmrecht aus allem meinen Aktien in der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2018 auszuüben.

Der/die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Der/die Bevollmächtigte oder der von ihm/ihr Unterbevollmächtigte darf für mich Anträge und Maßnahmen zu der ordentlichen Hauptversammlung ankündigen.

 

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Ort/Datum
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Unterschrift
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