ABATUS Holding SE Oldenburg – Hauptversammlung

ABATUS Holding SE
Oldenburg

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der ABATUS Holding SE mit Sitz in Oldenburg am
Dienstag, den 7. Oktober 2014,
um 12:00 Uhr
im Hotel Gersfelder Hof, Auf der Wacht 14, 36129 Gersfeld,

ein.
Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der ABATUS Holding SE für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 und des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2011.

Sämtliche Unterlagen können im Internet unter www.abatus.de/investorrelations/hauptversammlung von der Einberufung an eingesehen und ausgedruckt werden. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Verwaltungsrat hat den vom geschäftsführenden Direktor aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 15. Mai 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 SE-Ausführungsgesetz festgestellt.

TOP 2:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABATUS Holding SE für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 und des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Sämtliche Unterlagen können im Internet unter www.abatus.de/investorrelations/hauptversammlung von der Einberufung an eingesehen und ausgedruckt werden. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Verwaltungsrat hat den vom geschäftsführenden Direktor aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 15. Mai 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 SE-Ausführungsgesetz festgestellt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors für das Geschäftsjahr 2011

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden geschäftsführenden Direktor für seine Tätigkeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors für das Geschäftsjahr 2012

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden geschäftsführenden Direktor für seine Tätigkeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2011

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 6: Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2012

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 7: Beschlussfassung über die die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

Zur Herstellung eines Gleichlaufs ihrer Amtszeiten haben die Verwaltungsratsmitglieder beschlossen, ihre Mandate jeweils zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Oktober 2014 niederzulegen. Insofern ist der Verwaltungsrat neu zu wählen.

Gemäß § 23 Abs. 1 SEAG und § 10 Abs. 2 der derzeit gültigen Satzung der Gesellschaft besteht der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, wobei die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden ist.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Verwaltungsrates zu wählen:

(1)

Prof. Dr. Dr. h.c. Götz Frank, em. Hochschulprofessor, Oldenburg,
(2)

Dr. Ulrich Meyerhoff, Privatdozent, Oldenburg,
(3)

Dipl.-Sozialökonom; Dipl.-Sozialwirt Holger Schwarz, Geschäftsführer, Oldenburg.

Die Amtszeit beginnt mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Oktober 2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Allgemeine Hinweise
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 30. September 2014, erfolgen und der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 16. September 2014, 0:00 Uhr, beziehen.

Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

ABATUS Holding SE
– Hauptversammlung –
Cäcilienplatz 4
26122 Oldenburg
Fax: 06654-8608
E-Mail: ruth@abatus.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft sowie die Erteilung, die Änderung und den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht folgende Adresse zur Verfügung:

ABATUS Holding SE
– Hauptversammlung –
Cäcilienplatz 4
26122 Oldenburg
Fax: 06654-8608
E-Mail: ruth@abatus.de

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären nach Anmeldung übersandt werden. Informationen stehen auch unter der Internetadresse www.abatus.de unter „Investor Relations, Hauptversammlung 2014“ zur Verfügung.
3.

Hinweis für Vorzugsaktionäre

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorzugsaktionäre in der Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Die Stimmberechtigung betrifft alle Beschlussgegenstände und entspricht dem Stimmrecht der Stammaktionäre.

 

Oldenburg, im Juni 2014

ABATUS Holding SE

Der Verwaltungsrat

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung an

ABATUS Holding SE
– Hauptversammlung –
Cäcilienplatz 4
26122 Oldenburg
Fax: 06654-8608
E-Mail: ruth@abatus.de

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