ABO Invest AG – Hauptversammlung 2018

ABO Invest AG

Wiesbaden

ISIN DE000A1EWXA4

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, 23. August 2018, 14:00 Uhr, in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden, ein.

I. Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABO Invest AG, des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 15. Mai 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 172 AktG mit der Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

II. Teilnahmebedingungen

Nach § 121 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 AktG sind nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der nachfolgenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

1. Teilnahmevoraussetzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 16. August 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):

ABO Invest AG
c/o AAA HV Management GmbH · Ettore-Bugatti-Straße 31 · 51149 Köln
Fax: +49 2203 20229-11 · E-Mail: ABOINVEST2018@aaa-hv.de

Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform in englischer oder deutscher Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 2. August 2018, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag).

Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anfordern, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt.

2. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. (auch) durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird.

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten zur Verfügung:

ABO Invest AG
c/o AAA HV Management GmbH · Ettore-Bugatti-Straße 31 · 51149 Köln
Fax: +49 2203 20229-11 · E-Mail: ABOINVEST2018@aaa-hv.de

Zudem bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dies nutzen möchten, müssen sich hierzu ebenfalls fristgemäß anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen.

Wenn der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine solche Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet weisungsgebunden abzustimmen und nimmt keine Vollmachten zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte entgegen. Einzelheiten wie auch ein Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 21. August 2018, 24:00 Uhr (MESZ), bei dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter der in diesem Abschnitt genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen.

3. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 8. August 2018, 24.00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

ABO Invest AG, Vorstand
Unter den Eichen 7 · 65195 Wiesbaden · Fax: +49(0) 611 267 65 – 599 · hv@abo-invest.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Wahlvorschläge oder Gegenanträge werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

4. Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht der ABO Invest AG sowie der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr sind den Aktionären vom Tag der Einberufung an im Internet unter

www.buergerwindaktie.de/investoren/hauptversammlung.html

zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

 

Wiesbaden, im Juni 2018

ABO Invest AG

Der Vorstand

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