ABR German Real Estate AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ABR German Real Estate AG

Hamburg

WKN A0J3D8
ISIN DE000A0J3D8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der ABR German Real Estate AG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 08. November 2021 in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Rathausstraße 4, 20095 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der drei Mitglieder des Aufsichtsrats, Dr. Lukas Lenz, Frank Otto und Oliver Sinner, endet turnusmäßig mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer 9.1 der Satzung aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Personen zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

a)

Dr. Lukas Lenz, Rechtsanwalt, Hamburg

b)

Frank Otto, Medienunternehmer, Hamburg

c)

Oliver Sinner, Unternehmer, Grömitz

erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.

II.

Allgemeine Hinweise

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 6.500.000,00 und ist eingeteilt in 6.500.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Jede Stückaktie berechtigt zur Abgabe einer Stimme.

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 15.1, 15.3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung und Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 01. November 2021 (24.00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Anschrift zugegangen sind:

ABR German Real Estate AG
Rathausstraße 4
20095 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 /​ 36 60 99
E-Mail: info@gre-ag.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 15.3 der Satzung auf den Beginn des 21. Kalendertages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn des 18. Oktober 2021 (0:00 Uhr) zu beziehen.

Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben.

2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in §§ 135 Abs. 10 AktG i.V.m. 125 Abs. 5 AktG genannte Person bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Schriftform (vgl. § 17.1 der Satzung). Bezüglich der Form von Vollmachten für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bitten wir, sich mit diesen abzustimmen. Insofern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung des Bevollmächtigten nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen in II. 1 erforderlich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

3.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der ABR German Real Estate AG, Rathausstraße 4, 20095 Hamburg, jeweils zu den üblichen Geschäftszeiten der Inhalt der Einberufung sowie folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Berichte des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Jeder Aktionär der Gesellschaft erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

 

Hamburg, im September 2021

ABR German Real Estate AG

Der Vorstand

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