ABR German Real Estate AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ABR German Real Estate AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 24.09.2019

ABR German Real Estate AG

Hamburg

WKN A0J3D8
ISIN DE000A0J3D8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
ABR German Real Estate AG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 04.11.2019 um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Rathausstraße 4, 20095 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 3.632.389,13 wie folgt zu verwenden:

1.

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,16 je Aktie, insgesamt: EUR 1.040.000,00

2.

Gewinnvortrag: EUR 2.529.185,00

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Nach § 9.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, deren Vergütung in § 9.9 geregelt ist.

Die bestehende Regelung zur Aufsichtsratsvergütung gilt unverändert seit dem Jahr 2011. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die Tätigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden und die gewachsene Verantwortung sowie den erhöhten Arbeitsaufwand des Aufsichtsratsvorsitzenden soll die Vergütung ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen:

a)

§ 9.1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

„Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern.“

b)

§ 9.9 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung in Höhe von EUR 2.000,00 p.a. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Fünffache und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Die Hauptversammlung kann eine höhere oder niedrigere Vergütung beschließen.“

II.

Allgemeine Hinweise

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 6.500.000,00 und ist eingeteilt in 6.500.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Jede Stückaktie berechtigt zur Abgabe einer Stimme.

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 15.1, 15.3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung und Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 28. Oktober 2019 (24.00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Anschrift zugegangen sind:

ABR German Real Estate AG
Rathausstraße 4
20095 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 / 36 60 99
E-Mail: info@gre-ag.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 15.3 der Satzung auf den Beginn des 21. Kalendertages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn des 14. Oktober 2019 (0:00 Uhr) zu beziehen.

Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben.

2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in §§ 135 Abs. 10 AktG i.V.m. 125 Abs. 5 AktG genannte Person bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Schriftform (vgl. § 17.1 der Satzung). Bezüglich der Form von Vollmachten für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bitten wir, sich mit diesen abzustimmen. Insofern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung des Bevollmächtigten nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen in II. 1 erforderlich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

3.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der ABR German Real Estate AG, Rathausstraße 4, 20095 Hamburg jeweils zu den üblichen Geschäftszeiten der Inhalt der Einberufung sowie folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Berichte des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Jeder Aktionär der Gesellschaft erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

 

Hamburg, im September 2019

ABR German Real Estate AG

Der Vorstand

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