abtis Holding AG, Pforzheim – Anzeige einer Sachkapitalerhöhung gemäß § 183a Absatz 2 AktG

abtis Holding AG

Pforzheim

(Amtsgericht Mannheim, HRB 738474)

Anzeige einer Sachkapitalerhöhung gemäß § 183a Absatz (2) AktG

 
1.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 12.05.2022 eine Kapitalerhöhung wie folgt
beschlossen

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft, welches eingeteilt ist in 50.000 nennwertlose Stückaktien,
wird von € 50.000,00 um € 50.000,00 auf € 100.000,00 durch Ausgabe von 50.000 auf
den Namen lautende nennwertlose Stückaktien erhöht.

b)

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Sacheinlagen zum geringsten Ausgabebetrag
von € 1,00 je Aktie ohne Aufgeld, also zum Gesamtausgabebetrag von € 1,00 je Aktie.

c)

Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2022 gewinnberechtigt.

d)

Als Zeichner der Sacheinlagen werden wie folgt zugelassen:

aa)

die AYJUNA Holding GmbH, Sitz: Stuttgart, (Amtsgericht Stuttgart, HRB 734175). Gegenstand
der Sacheinlage ist die Einbringung ihrer Geschäftsanteile lfd. Nr. 9 und 11 im Nennbetrag
von insgesamt EUR 12.500 an der Abtis GmbH mit dem Sitz in Pforzheim, HRB 240854 des
Amtsgerichts Mannheim, nach Maßgabe des am 12.05.2022 geschlossenen Nachgründungs-
und Einbringungsvertrags zwischen der abtis Holding AG und der AYJUNA Holding GmbH
auf die abtis Holding AG, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Eintragung der
Kapitalerhöhung.

bb)

die THENWE GmbH, Sitz: Remchingen, (Amtsgericht Mannheim, HRB 715764). Gegenstand
der Sacheinlage ist die Einbringung ihrer Geschäftsanteile lfd. Nr. 1 bis 7 und 10
im Nennbetrag von insgesamt EUR 37.500 an der Abtis GmbH mit dem Sitz in Pforzheim,
HRB 240854 des Amtsgerichts Mannheim, nach Maßgabe des am 12.05.2022 geschlossenen
Nachgründungs- und Einbringungsvertrags zwischen der abtis Holding AG und der THENWE
GmbH auf die abtis Holding AG, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Eintragung
der Kapitalerhöhung.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzusetzen.

f)

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des
31.12.2022, 24:00h die Kapitalerhöhung und die Durchführung der Kapitalerhöhung im
Handelsregister eingetragen sind

2.

Es wird hinsichtlich der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen nach §§ 183a, 33a AktG
von einer externen Gründungsprüfung abgesehen.

3.

Vorstand und Aufsichtsrat versichern hierzu:

a)

Der Gegenstand der Sacheinlagen ergibt sich aus Ziffer 1). Der Wert der Sacheinlagen
erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien oder den Wert
der dafür zu gewährenden Leistungen. Der genaue Wert, die Quelle der Bewertung sowie
die angewandte Bewertungsmethode ergeben sich aus der Werthaltigkeitsbescheinigung
vom 09.05.2022 der

Venohr Karger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dortmund

b)

Die Zeichner haben entsprechend der Liste der Zeichner insgesamt 50.000 auf den Namen
lautende Stückaktien zum Gesamtausgabebetrag von € 1,00 je Aktie gezeichnet.

c)

Die Sacheinlagen sind durch den Einbringungsvertrag vom 12.05.2022 vollständig entsprechend
dem Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung an die Gesellschaft geleistet worden.

d)

Die Voraussetzungen des § 36 a Abs. 2 AktG sind erfüllt.

e)

Die eingebrachten Sacheinlagen haben insgesamt den im Hauptversammlungsbeschluss ausgewiesenen
Mindesteinbringungswert von insgesamt € 50.000,00 und stehen endgültig zur freien
Verfügung des Vorstands der Gesellschaft.

f)

Uns sind außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert
der eingebrachten Geschäftsanteile im Sinne von § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG am Tag ihrer
tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich
niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt.

g)

Wir versichern, dass alle Einlagen auf das bisherige Grundkapital an die Gesellschaft
geleistet sind.

h)

Es wurde nach § 33a Absatz (1) Nr. 1 AktG von einer externen Gründungsprüfung abgesehen.
Der Wert der Sacheinlagen erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden
Aktien oder den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen.

i)

Die Quelle der Bewertung ist das vorstehend a) genannte Wertgutachten.

 

Pforzheim, im Mai 2022

 

abtis Holding AG

Der Vorstand

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