accidens AG – Hauptversammlung 2017

accidens AG

Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 112752B

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der accidens AG

Wir laden die Aktionäre der accidens AG hiermit
zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die

am 09. Oktober 2017
um 10.00 Uhr
im GTÜ-Hauptstadtbüro
Zimmerstraße 69
10117 Berlin

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2016

2.

Bericht des Vorstandes über Entwicklungen 2017

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der accidens AG für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus.

4.

Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu beschließen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2016 die Mitglieder des Aufsichtsrates zu entlasten.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HSP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Jahr 2017 zu bestellen.

7.

Beschluss über Umfirmierung der accidens AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Umfirmierung der accidens AG in „Unfallschadengutachten AG“ zu beschließen. Hierzu soll folgender Beschluss gefasst werden:

„§ 1 Abs. 1 der Satzung wird geändert und neu gefasst wie folgt:

Die Firma der Gesellschaft lautet „Unfallschadengutachten AG“
8.

Beschluss über Auflösung der accidens AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 31.12.2017, 24.00 Uhr, aufgelöst.“

9.

Beschluss über die Bestimmung der Abwickler

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das bisherige Vorstandsmitglied Elmar Fuchs, Jülich, wird zum Abwickler ernannt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit.“

10.

Beschluss über die Veräußerung der Rechte an der Bezeichnung „accidens“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Hauptversammlung erteilt ihre Zustimmung zum Vertrag der accidens AG mit der BVSK-Service GmbH vom 22.08.2017 über die Veräußerung der Rechte an der Bezeichnung „accidens“.

Erläuterung: Die accidens AG hat mit der BVSK-Service GmbH am 22.08.2017 einen Vertrag geschlossen, wonach die BVSK-Service GmbH die sämtlichen Rechte an der Bezeichnung „accidens“ erwirbt. Der sofort fällige Kaufpreis beträgt 20.000,00 EUR. Die verkauften Rechte gehen mit Zahlung des Kaufpreises auf die BVSK-Service GmbH über. Jegliche Haftung der accidens AG für den Bestand und Umfang der verkauften Rechte wurde ausgeschlossen. Der Vertrag wurde unter Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung abgeschlossen.

Der Vertrag der accidens AG mit der BVSK-Service GmbH liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift accidens AG, Menzelstraße 5, 14467 Potsdam, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 0331/23605910, oder per E-Mail unter der Anschrift info@accidens.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und ihre Begründung brauchen den übrigen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft zugehen.

 

Potsdam, 22. August 2017

accidens AG

Der Vorstand

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