Acclivis Investment-AG TGV, Neuss – Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Carolus-Stiftung gehörte mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien)

Acclivis Investment-AG TGV

Neuss

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 
1.

Die Carolus-Stiftung mit Sitz in Donaueschingen hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
i.V.m. § 108 Abs. 2 Satz 1 KAGB Folgendes mitgeteilt:

a)

Der Carolus-Stiftung gehörte mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft
i.S.v. § 20 Abs. 1 AktG, da ihr die unmittelbar von der Cena GmbH mit Sitz in Mülheim
an der Ruhr gehaltenen Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen
waren.

b)

Der Carolus-Stiftung gehörte mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft
i.S.v. §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 1 AktG, da ihr die unmittelbar von der Cena GmbH gehaltenen
Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen waren.

2.

Die Carolus-Stiftung hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG i.V.m. § 108 Abs. 2 Satz 1 KAGB
ferner Folgendes mitgeteilt:

Es besteht mittlerweile keine Beteiligung der Carolus-Stiftung in der nach § 20 Abs.
1 und 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe mehr.

 

Neuss, den 9. Mai 2022

Acclivis Investment-AG TGV

Der Vorstand

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