ACTAQUA AG – Ordentliche Hauptversammlung 2022

ACTAQUA AG

Mannheim

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der ACTAQUA AG, Mannheim,

am Mittwoch, den 20. Juli 2022, um 14:00 Uhr

ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes und gem. Ziffer 8.2 der Satzung der ACTAQUA AG ist in den Amtsräumen des Notars

Elmar Günther, Kanzlei Mayer Brown LLP, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 3. Juni 2022 gebilligt hat. Die vorstehend genannten Unterlagen inkl. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, ACTAQUA AG, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Da der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 noch nicht im Amt war, sondern die Gesellschaft erst im laufenden Geschäftsjahr 2022 gegründet wurde, ist den Mitgliedern des Vorstands insoweit keine Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 noch nicht im Amt war, sondern die Gesellschaft erst im laufenden Geschäftsjahr 2022 gegründet wurde, ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats insoweit keine Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Die Bestellung der Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 erfolgte bereits durch den Formwechselbeschluss der Gesellschaft vom 9. Februar 2022.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

a.

Die Firma der Gesellschaft wird in

PAUL Tech AG

geändert.

Ziffer 1.1 der Satzung erhält die folgende Fassung:

Die Firma der Gesellschaft lautet PAUL Tech AG.

b.

Der Gegenstand des Unternehmens wird geändert. Ziffer 2.1 der Satzung erhält die folgende Fassung:

Gegenstand des Unternehmens ist Herstellung, Vermietung, Verkauf, Vertrieb, Verpachtung sowie Betrieb von Trinkwasserhygieneanlagen, Trinkwassernetzen und Wärmeversorgungssystemen, insbesondere unter der Marke PAUL (permanent analytic use log), in Bezug auf den Betrieb insbesondere mittels digitaler und automatisierter Computersysteme und entsprechender Fernsteuerungsmechanismen, sowie Dienstleistungen und Beratungen aller Art im Bereich Wasserdynamik, Wasserhygiene und der Trinkwasserverordnung sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art.

7.

Wahl zum Aufsichtsrat

Gemäß § 124 Abs. 2 AktG sind bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern folgende Angaben in der Tagesordnung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer 7.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die allesamt von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind. Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Thomas Eusterholz hat sein Aufsichtsratsmandat durch Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden mit Wirkung zum Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. Es ist insofern ein neues Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Ralf Julius Baumgartner, geb. am 02.04.1970, Steuerberater, wohnhaft in Gorxheimertal

Die Wahl erfolgt gemäß Ziffer 7.2 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Anmerkungen

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an

ACTAQUA AG
Der Vorstand
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim

 

Mannheim, im Juni 2022

Der Vorstand

 

Weitere Angaben und Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung

Der gebotene verantwortungsvolle Umgang mit der Corona-Pandemie veranlasst uns auch in diesem Jahr, auf mögliche Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Hauptversammlung hinzuweisen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung werden die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben zum Schutz vor Infizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 beachtet. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der pandemischen Situation können sich diesbezüglich die rechtlichen Vorgaben bis zum Tag der Hauptversammlung ändern. Rechtlich maßgeblich sind die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Hauptversammlung. Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Hauptversammlung ausschließlich unter Einhaltung der am Tag der Hauptversammlung geltenden Bestimmungen möglich ist. Der Zutritt zum Versammlungsort kann ausschließlich jenen Personen gewährt werden, die sämtliche am Tag der Hauptversammlung geltenden rechtlichen Voraussetzungen für eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung erfüllen. Es könnte beispielsweise am Tag der Hauptversammlung der Nachweis in Bezug auf eine COVID-Infektion rechtlich erforderlich sein (z.B. durch Vorlage eines rechtsgültigen Covid-19-Impfzertifikats oder eines rechtsgültigen Nachweises über eine Covid-19-Genesung) und/​oder eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske einer bestimmten Schutzklasse bestehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit der Vertretung in der Hauptversammlung hingewiesen.

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