Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870)
Berlin
– Wertpapierkenn-Nummer 690 300 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Montag, 09.10.2017, um 13:00 Uhr in den Räumen der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Putzier (Rechtsanwälte und Notare), Reinhardtstraße 7, 10117 Berlin, |
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. |
Bericht des Vorstands und Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 nebst Anhängen und Lageberichten sowie den Berichten des Aufsichtsrats. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 jeweils eine jährliche Vergütung von € 1.000,00 zu zahlen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von € 1.250,00. Soweit der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist, ist diese Steuer zusätzlich von der Gesellschaft zu tragen. |
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5. |
Aufhebung des Beschlusses zu TOP 5 b) der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2012 und Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Satzungsänderungen in den §§ 4 und 7 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß Gesetz und Satzung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Verschiedenes |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft (Anmeldeadresse und Hinterlegungsstelle: Herr Axel Zehrfeld, Vorstand der Actien-Bauverein „Passage“ AG, Max-Liebermann-Str. 50/52, 14612 Falkensee, Fax 030- 26 39 17 30 35 07) oder bei einer deutschen Wertpapierbank oder bei einem deutschen Notar während der üblichen Geschäftszeiten hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen; die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle (s.o.) für diese bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist am Sitz der Gesellschaft einzureichen. Ein von einer Wertpapiersammelbank ausgestellter Hinterlegungsschein ist gleichfalls spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft unter der o.a. Anmeldeadresse und Hinterlegungsstelle einzureichen.
Der Aktionär kann sein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung bzw. sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten, z.B. durch die Depot führende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Berlin, im August 2017
Der Vorstand