Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870) – Ordentliche Hauptversammlung

Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870)

Berlin

Wertpapierkenn-Nummer 690 300

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Dienstag, dem 05.07.2022, um 13:00 Uhr

in den Räumen der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Putzier, Reinhardtstr. 7, 10117
Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

 
1.

Bericht des Vorstands und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2021 nebst Anhang und Lagebericht sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung zu erteilen.

4.

Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung je Aufsichtsratsmitglied in Höhe von EUR 750,00
zu zahlen. Soweit der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist, ist diese Steuer zusätzlich
von der Gesellschaft zu tragen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat
zu wählen:

Herrn Gerhard Krempel, Rechtsanwalt, Westerburg
Herrn Hans J. Wisser, Bankkaufmann, Bad Homburg v.d.H.
Frau Andrea Zehrfeld, Dipl.-Psychologin, Panketal

Frau Andrea Zehrfeld ist außerdem Aufsichtsratsvorsitzende der Tiergarten Grundstücks-Aktiengesellschaft,
Berlin.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Bei der Verwahrung
von effektiven Stücken kann der Nachweis auch durch die Bestätigung eines Notars oder
durch Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft (Anmelde- und Hinterlegungsadresse siehe
unten) erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung der Hauptversammlung
hierfür mitgeteilten Adresse (Anmelde- und Hinterlegungsadresse siehe unten) mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden.

Der Aktionär kann sein Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen schriftlich Bevollmächtigten, z.B. die depotführende oder eine sonstige Bank,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch
in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform.

Zuständig als Anmelde- und Hinterlegungsadresse sowie für die Ausstellung von Eintritts-
und Stimmkarten ist die Gesellschaft unter der Adresse: Actien-Bauverein „Passage“
AG, c/​o Vorstand Axel G. Zehrfeld, Max-Liebermann-Straße 50/​52, 14612 Falkensee (Fax:
030-263917303507).

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 150.000,00, eingeteilt in 30.000 auf den Inhaber lautende Aktien
im Nennbetrag von EUR 5,00 je Aktie mit ebenfalls 30.000 Stimmen.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie:

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung
der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen
Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz erforderlich.
Es ist auch nicht auszuschließen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt neue oder erheblich
veränderte Auflagen zu erfüllen sind, als zum jetzigen Zeitpunkt. Es liegt in der
Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers, sich über die aktuelle Situation der jeweils
geltenden Auflagen für den Veranstaltungsort Berlin rechtzeitig und umfassend zu informieren.

 

Berlin, im Mai 2022

Actien-Bauverein „Passage“ (Aktiengesellschaft von 1870)

Der Vorstand

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