action press AG: Gegenantrag zur ordentlichen Hauptversammlung

action press AG

Frankfurt am Main

Wertpapier-Kenn-Nr.: A3ESE3 – ISIN: DE000A3ESE35

Gegenantrag zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Januar 2022 um 13 Uhr

Der Gesellschaft ist nachfolgender Gegenantrag der Aktionärin Deutsche Balaton AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zum Tagesordnungspunkt 6 der am 19. Januar 2022 um 13 Uhr stattfindenden Hauptversammlung zugegangen, der hiermit gem. § 126 AktG zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht wird. Der Gegenantrag und dessen Begründung wurden von uns unverändert in die Gesellschaftsblätter eingestellt, soweit er zugänglich zu machen ist.

Deutsche Balaton AG

An
action press AG
c/​o Value Consult
Ziegelhäuser Landstr. 3
69120 Heidelberg
E-Mail: info@value-consult.eu

Heidelberg, 27. Dezember 2021

Ihre Hauptversammlung am 19. Januar 2022, 13 Uhr
Gegenantrag

Sehr geehrte Herren,

der Vorstand der action press AG hat für den 19. Januar 2022 um 13:00 Uhr eine ordentliche Hauptversammlung einberufen.

Zum Nachweis der Aktionärsstellung verweisen wir auf die Bankbestätigung, aus der hervorgeht, dass die Deutsche Balaton AG Inhaberin von Aktien der Gesellschaft ist.

Mit der Begründung eines offensichtlichen Schreibfehlers in TOP 6 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022 und entsprechende Satzungsänderungen) stellt die Deutsche Balaton AG folgenden Gegenantrag, in dem der korrigierte Wortlaut nur zum Zweck der besseren Kenntlichmachung mit Fettdruck versehen ist:

Gegenantrag zu TOP 6
(Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022 und entsprechende Satzungsänderungen)

6.

Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022 und entsprechende Satzungsänderungen

Die Aktionärin Deutsche Balaton AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital wird um bis zu EUR 11.025.000,00 durch Ausgabe von bis zu 11.025.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Januar 2022 unter Tagesordnungspunkt 5 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie

(i)

die Inhaber von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen und/​oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 19. Januar 2022 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 18. Januar 2027 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2022 zu bedienen, oder

(ii)

die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen und/​oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 19. Januar 2022 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 18. Januar 2027 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2022 zu bedienen.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Januar 2022 unter Tagesordnungspunkt 5, d.h. insbesondere zu mindestens 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesellschaft nicht stattfindet, derjenigen Börse, an der in diesen 10 Börsenhandelstagen die meisten Aktien (Anzahl) der Gesellschaft in Summe gehandelt wurden, vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der jeweiligen Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 bestimmten Verwässerungsschutzregeln.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2022 abzuändern.

b)

Der Satzung wird zum Zweck der Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2022) ein neuer Absatz § 7.3 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

„7.3

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 11.025.000,00 durch Ausgabe von bis zu 11.025.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Januar 2022 unter Tagesordnungspunkt 5 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie

(i)

die Inhaber von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen und/​oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 19. Januar 2022 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 18. Januar 2027 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2022 zu bedienen, oder

(ii)

die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen und/​oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 19. Januar 2022 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 18. Januar 2027 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2022 zu bedienen.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Januar 2022 unter Tagesordnungspunkt 5, d.h. insbesondere zu mindestens 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesellschaft nicht stattfindet, derjenigen Börse, an der in diesen 10 Börsenhandelstagen die meisten Aktien (Anzahl) der Gesellschaft in Summe gehandelt wurden, vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der jeweiligen Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 bestimmten Verwässerungsschutzregeln.“

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6 der am 19. Januar 2022 um 13 Uhr stattfindenden Hauptversammlung:

Nach Prüfung des Gegenantrags stimmt die Verwaltung dem Gegenantrag der Aktionärin Deutsche Balaton AG zu.

 

Frankfurt am Main, 27. Dezember 2021

action press AG

Der Vorstand

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