Activa Resources AG – Hauptversammlung 2018

Activa Resources AG

Bad Homburg v.d.Höhe

ISIN DE0007471377

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

Die Aktionäre der Activa Resources AG werden zur ordentlichen Hauptversammlung unserer
Gesellschaft am Donnerstag, den 23. August 2018, 10 Uhr, Einlass ab 09:30 Uhr
eingeladen.

Die Hauptversammlung findet statt in der Stadthalle Oberursel,
Rathausplatz 2, 61440 Oberursel.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

Die zuvor genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.activaresources.com

im Bereich „Investor Relations“ zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und der Jahresabschluss damit festgestellt worden ist.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mittreu Revisions- und Treuhandgesellschaft m.b.H., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Königstein im Taunus, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen, falls sich nach dem 31. Dezember 2018 herausstellt, dass die Gesellschaft nicht eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB darstellt und sich somit eine Pflicht zur Prüfung durch einen Abschlussprüfer gem. § 316 Abs. 1 HGB ergibt.

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 02. August 2018, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. August 2018, 24:00 Uhr, zugehen:

Activa Resources AG
c/o GFEI AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung andere Bestimmungen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter kann schriftlich mit der den Aktionären zugesandten Eintrittskarte, die die Aktionäre bei ihren Depotbanken anfordern müssen, bevollmächtigt werden. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 22. August 2018, 24 Uhr, (Eingang bei der Gesellschaft) an die Gesellschaft per Post, Telefax oder Email an untenstehende Adresse zu senden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.

Formulare zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Activa Resources AG können bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse angefordert werden bzw. stehen im Internet unter

www.activaresources.com

im Bereich „Investor Relations“ zum Abruf bereit.

Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.activaresources.com

im Bereich „Investor Relations“ den Aktionären zugänglich gemacht, wenn sie unter Nachweis der Aktionärseigenschaft mit Begründung innerhalb der gesetzlichen Frist bei:

Activa Resources AG
Hessenring 107
61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Fax-Nr.: +49 511 47402319
E-Mail: lah@activaresources.com

eingegangen sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse den Aktionären zugänglich gemacht.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 6.013.483 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 6.013.483 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

 

Bad Homburg v.d.H., im Juli 2018

Activa Resources AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte GFEI AG, z. Hd. Herrn Lars Kuhnke, Ostergrube 11, 30559 Hannover, Fax: +49 (0)511-47402319, E-Mail: hv@gfei.de

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