ad notam AG – Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ad notam AG
Hilzingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 26.02.2019

ad notam AG

Hilzingen

Amtsgericht Freiburg, HRB 704638

Bezugsangebot an die Aktionäre

Nach § 4 Absatz 10 der aktuellen Satzung der ad notam AG („Gesellschaft“) in der Fassung der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 18. August 2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.044.775,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Nach teilweiser Ausschöpfung beträgt das genehmigte Kapital 2017 noch EUR 883.514,00.

Der Vorstand hat durch Beschluss vom 21. Februar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. Februar 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 um einen Betrag von bis zu EUR 179.178,00 gegen Bareinlage in Höhe von je EUR 1,00 zuzüglich Aufgeld in Höhe von EUR 1,79 je Aktie zu erhöhen. Ausgegeben werden bis zu 179.178 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag („Neue Aktien“). Die Neuen Aktien sind von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt somit insgesamt EUR 2,79 je Aktie. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt 18 zu 1. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, für achtzehn (18) alte Aktien eine (1) Neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen.

Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

27. Februar 2019 bis zum 13. März 2019 (jeweils einschließlich),

während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nach Ablauf des 13. März 2019 – der Frist zur Ausübung des Bezugsrechts – ist der Vorstand der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet, die nicht beanspruchten Neuen Aktien bestmöglich zu verwerten und darf diese insbesondere zur Zeichnung zu den Bedingungen in dem Beschluss des Vorstandes vom 21. Februar 2019 der AH Holdings S.A anbieten.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, die bei der Gesellschaft erhältliche Ausübungserklärung und den Zeichnungsschein anzufordern, nach Übermittlung durch die Gesellschaft auszufüllen und zu unterzeichnen und insbesondere die gewünschten Aktienanzahlen in den in der Bezugserklärung hierfür vorgesehenen Feldern anzugeben, die Bezugserklärung und den Zeichnungsschein (den Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung) spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist im Original und unterschrieben an ad notam AG, Att. Herr Oliver Röttcher, Obere Gießwiesen 11-13, 78247 Hilzingen, GERMANY, zu übersenden und den Bezugspreis (Ausgabebetrag) je gezeichneter Neuer Aktie von EUR 2,79 ebenfalls bis spätestens zum 21. März 2019 auf folgendes Konto der Gesellschaft zu zahlen:

HypoVereinsbank UniCredit Bank AG Konstanz
BLZ 690 201 90
Nr. 266 30 622
IBAN-Code: DE27 6902 0190 0026 6306 22
SWIFT-/BIC-Code: HYVEDEMM591

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis EUR 2,79 je Neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 21. März 2019, auf das oben genannte Konto gezahlt wird.

Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung, des unterschriebenen Zeichnungsscheins in doppelter Ausfertigung sowie des Bezugspreises bei der Gesellschaft.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien bei der Gesellschaft am Tag des Kapitalerhöhungsbeschlusses, d.h. am 21. Februar 2019, 24:00 Uhr.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis kann für 18 alte Aktien 1 (eine) Neue Aktie aus dem Genehmigten Kapital 2017 bezogen werden.

Die Durchführung des Bezugsangebots erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 2 WpPG prospektfrei.

Risikohinweise

Der Beschluss des Vorstands über die Erhöhung des Grundkapitals vom 21. Februar 2019 wird unwirksam, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. Juni 2019 durchgeführt wird. Das Bezugsangebot steht ferner unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

 

Hilzingen, 21. Februar 2019

Der Vorstand

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