AdCapital AG – Hauptversammlung 2018

AdCapital AG

Tuttlingen

Wertpapier-Kenn-Nummer: 521 450
ISIN: DE 0005214506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2018

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, um 10:30 Uhr, Stadthalle Tuttlingen, Königstraße 39, 78532 Tuttlingen, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 der AdCapital AG sowie des Konzernlageberichts der AdCapital AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der AdCapital AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 2.008.047,57 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Döringer für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Der Aktionär Günther Leibinger schlägt im Wege eines Verlangens der Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG vor zu beschließen:

Das Mitglied des Aufsichtsrats Maximilian Bernau wird abberufen.

7.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Im Hinblick auf die unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Maximilian Bernau soll ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl des Aufsichtsratsmitglieds anstelle des vorzeitig ausscheidenden Mitglieds für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds und damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Der Aktionär Günther Leibinger schlägt im Wege eines Verlangens der Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG vor,

Herrn Dr. Christoph Zobl,
Rechtsanwalt beim Anwaltsbüro Landmann, Zürich (Schweiz),
wohnhaft in Zürich (Schweiz),

anstelle des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieds Maximilian Bernau für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

AdCapital AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 711 127-79264
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zur Verfügung:

AdCapital AG
Frau Adelheid Rzepka-Onhaus
Daimlerstraße 14, 78532 Tuttlingen
E-Mail: hv@adcapital.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. April 2018 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oben hierfür mitgeteilten Adresse bis zum Ablauf des 26. April 2018 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

 

Tuttlingen, im März 2018

AdCapital AG

Der Vorstand

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