adidas AG, Herzogenaurach – Beschluss über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung eigener Aktien (ISIN: DE000A1EWWW0 – eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben)

adidas AG

Herzogenaurach

– ISIN: DE000A1EWWW0 –

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschluss über den
Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung eigener Aktien

 

Die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG (die „Gesellschaft“) vom 11. Mai 2023 hat beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 10. Mai 2028 eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.

Die auf dieser Grundlage erworbenen eigenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.

Der vollständige Beschlusswortlaut ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 der am 21. März 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.

 

Herzogenaurach, im Mai 2023

adidas AG

Der Vorstand

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