adinotec AG – Hauptversammlung

adinotec AG
Griesheim
WKN A0EQWK/ISIN DE000A0EQWK9
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Freitag, dem 30. Januar 2015,
um 14.00 Uhr
in Schuhbeck’s Check Inn
Flugplatz, 63329 Egelsbach
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013 ein.

Tagesordnung
1.

Bericht des Vorstandes
a)

über das Geschäftsjahr 2013
b)

über den Verlauf des Geschäftsjahres 2014
c)

Ausblick auf 2015
2.

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der adinotec AG für das Geschäftsjahr 2013 samt Anhang sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats

Die vorstehenden Unterlagen können im Internet unter http://www.adinotec.com im Bereich Investor Relations/Finanzberichte eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Abs. 1 AktG festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWM GmbH & Co., Landstraße 15, 76547 Sinzheim zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
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Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 23. Januar 2015 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

adinotec AG
c/o Art-of-Conference –Martina Zawadzki–
Hauptversammlungs- & Konferenz-Organisation
Böblinger Straße 26
70178 Stuttgart

Fax: 0711-4709-713
E-Mail: adinotec@art-of-conference.de

Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz haben in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis ist durch das depotführende Institut zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Freitag, den 9. Januar 2014 (0.00 Uhr), zu beziehen.

Angemeldete Aktionäre erhalten dann eine Eintrittskarte, die bitte zur Hauptversammlung mitzubringen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden.

Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient der organisatorischen Abwicklung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß und fristgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Stimmrecht und Bevollmächtigung eines Vertreters

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person nach Wahl des Aktionärs. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere gem. § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Personenvereinigungen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung. Bitte stimmen Sie die mögliche Form der Vollmachtserteilung ggf. im Vorhinein mit diesen ab.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass diese ihre Stimmrechte durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ausüben lassen können. Der Aktionär benötigt hierfür eine auf seinen Namen ausgestellte Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Falle Weisungen in Textform für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen.

Die Vorlage zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und weitere Informationen zu einer solchen Stimmrechtsvertretung stehen auf unserer Internetseite: http://www.adinotec.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung und können auch kostenlos bei der Gesellschaft angefordert werden.

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts von anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden ein Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Die Vollmachten, Weisungen und Eintrittskarten für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis Mittwoch, den 28. Januar 2015, 24.00 Uhr bei der adinotec AG unter der vorgenannten Adresse eingegangen sein.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu senden:

adinotec AG
Vorstand
– Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013 –
Bunsenstraße 5
64347 Griesheim

Fax: 06155 – 824 295

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse zugegangen sind, d. h. bis spätestens Donnerstag, den 15. Januar 2015, 24.00 Uhr, werden unter der Internetadresse http://www.adinotec.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionärsrechte nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich bis 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, 5. Januar 2015, 24.00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), an den Vorstand unter nachfolgender Anschrift zu richten:

adinotec AG
Vorstand
– Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013 –
Bunsenstraße 5
64347 Griesheim

Aktionärsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z. B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.889.911,00 und ist eingeteilt in eine gleiche Anzahl auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Griesheim, im Dezember 2014

adinotec AG

Der Vorstand

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