ADLER Real Estate Aktiengesellschaft – Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien sowie deren Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

– ISIN DE0005008007-
– WKN 500800-

Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Ermächtigung zum
Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien sowie deren Verwendung unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Die außerordentliche Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft hat den Vorstand der Gesellschaft durch Beschluss vom 15. Oktober 2015 ermächtigt, bis zum 14. Oktober 2020 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu veräußern sowie die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch eingezogen werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger am 8. September 2015 veröffentlicht worden ist.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2015

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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