ADLER Real Estate Aktiengesellschaft – Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– ISIN DE0005008007-
– WKN 500800-
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen
sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals)

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 22. Mai 2015 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 7.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.600.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 bis zum 21. Mai 2020 begeben werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen auszuschließen.

Die beschlossene Ermächtigung gilt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 15. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft.

Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 26. Juni 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.

Frankfurt am Main, im Juli 2015

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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