Advanced Blockchain AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Advanced Blockchain AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 14.06.2019

Advanced Blockchain AG

Frankfurt am Main

– ISIN DE000A0M93V6 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 17.07.2019 um 11.00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft in der Chausseestraße 86, 10115 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstands wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.

4

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a) § 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern.“

b) § 13 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Satzung werden aufgehoben und durch folgenden Satz 2 ersetzt: „Die Beschlussfassung und die Teilnahme an dieser ist auch schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder im Wege der Telefon-, Internet- oder Videokonferenz sowie gemäß § 108 Abs. 3 AktG möglich.“

c) § 14 Abs. 1 der Satzung wird um folgenden Satz 3 ergänzt: „Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden, sofern dieser an der Beschlussfassung teilnimmt.“

5

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 4 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats hat eine Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats zu erfolgen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Simon Telian, Unternehmer, Meckenbeuren

für die Zeit vom Zeitpunkt der Handelsregistereintragung der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Satzungsänderung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CdC Capital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Hinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 15.07.2019 bei der Gesellschaft in Textform (Chausseestraße 86, 10115 Berlin, Fax: 030/13880174, e-mail ir@advancedblockchain.com) angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 26.06.2019 beziehen und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des 15.07.2019 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http://www.advancedblockchain.com

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Frankfurt/Main, im Juni 2019

Der Vorstand

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