Advanced Blockchain AG: Veröffentlichung gemäß § 183a Abs. 2 AktG

Advanced Blockchain AG

Frankfurt/​Main

Veröffentlichung gemäß § 183a Abs. 2 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Advanced Blockchain AG mit Sitz in Frankfurt/​Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/​Main unter HRB 111136 („Gesellschaft“) vom 15.11.2017 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14.11.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 525.000,00 durch Ausgabe von bis zu 525.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017).

Die ordentliche Hauptversammlung der Advanced Blockchain AG mit Sitz in Frankfurt/​Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/​Main unter HRB 111136 („Gesellschaft“) vom 16.8.2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.8.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 525.000,00 durch Ausgabe von bis zu 525.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).Das genehmigte Kapital wurde bereits in Höhe von EUR 210.000,00 ausgenutzt, so dass noch ein Betrag in Höhe von EUR 315.000 verbleibt.

Nach Ankündigung der Transaktion am 16.9.2020 hat der Vorstand der Gesellschaft am 8.12.2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen um EUR 840.000 durch Ausgabe von 840.000 neuen Aktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab 1.1.2020 gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands zugestimmt.

Gegenstand der Sacheinlage sind 24.750 volleingezahlte Aktien der FinPro AG mit Sitz in Hamburg (eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 158478), dies entspricht 49,5 % sämtlicher Aktien der FinPro AG („die Sacheinlage“). Der Wert der Sacheinlage erreicht mindestens und überschreitet den im Sinn von § 9 Abs. 1 AktG geringsten Ausgabebetrag je Aktie von EUR 1,00 der dafür gewährten 840.000 Aktien der Advanced Blockchain AG in Höhe von insgesamt EUR 840.000,00. Dies ergibt sich aufgrund einer den beizulegenden Zeitwert ermittelnden Bewertung zum Stichtag 1.11.2020, die von einem unabhängigen, ausreichend vorgebildeten und erfahrenen Sachverständigen nach allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstellt wurde und deren Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt. Die Bewertung der Sacheinlage erfolgte nach dem Ertragswertverfahren auf Basis der dem Sachverständigen von der FinPro AG zur Verfügung gestellten konsolidierten mehrjährigen Unternehmensplanung mit Stand vom November 2020. Der ermittelte Wert von insgesamt TEUR 10.739 entspricht anteilig für 49,5 % der Anteile an der FinPro AG mindestens dem geringsten Ausgabebetrag der für die Sacheinlage zu gewährenden Aktien. Von einer Prüfung der Sacheinlage wird gemäß § 183a Abs. 1 AktG abgesehen, da die Voraussetzungen des § 33a AktG vorliegen.

Der Vorstand erklärt, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien mit EUR 840.000,00 erreicht und überschreitet sowie dass anzunehmen ist, dass der Wert der Sacheinlage am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung mindestens dem vom Sachverständigen ermittelten beizulegenden Zeitwert entspricht.

Der Vorstand versichert, dass Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände (also der Sacheinlage) am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekanntgewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.

 

Frankfurt(M)/​Berlin, im Dezember 2020

Der Vorstand

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