advantec Beteiligungskapital AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Berlin – Hauptversammlung

advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA

Berlin

(AG Charlottenburg HRB 72275 B)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Mittwoch, dem 27. August 2014,
um 13:00 Uhr

in der

AGAPLESION Bethanien Diakonie, Residenz SophienGarten,
Paulsenstr. 5–6, 12163 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

A. Tagesordnung

1. Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009/2010 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009/2010

Die Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 hatte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009/2010 bereits festgestellt. Dieser Beschluss wurde vom Landgericht Berlin durch Anerkenntnisurteil vom 8. Juni 2012 für nichtig erklärt. Zuvor hatten persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vom 24. Februar 2012 den Jahresabschluss in einer geänderten Fassung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat den Jahresabschluss daraufhin erneut festgestellt. Nachdem auch dieser Beschluss durch das Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin vom 23. Mai 2012 aus Gründen, die sich nicht aus der Aufstellung des Jahresabschlusses ergeben, für nichtig erklärt wurde, legen persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat den Jahresabschluss in der bereits vorgelegten, geänderten Fassung erneut vor.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009/2010 festzustellen.

2. Beschluss über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2009/2010

Die Hauptversammlungen vom 16. Mai 2011 und vom 24. Februar 2012 hatten die persönlich haftende Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2009/2010 bereits entlastet. Diese Beschlüsse wurden vom Landgericht Berlin durch Anerkenntnisurteil vom 8. Juni 2012 für den Hauptversammlungsbeschluss im Jahre 2011 und vom 23. Mai 2012 für den Hauptversammlungsbeschluss im Jahre 2012 für nichtig erklärt. Der Beschlussvorschlag wird deshalb erneut zur Abstimmung gestellt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die persönlich haftende Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2009/2010 zu entlasten.

3. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Die Hauptversammlungen vom 16. Mai 2011 und vom 24. Februar 2012 hatten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 bereits entlastet. Diese Beschlüsse wurden vom Landgericht Berlin durch Anerkenntnisurteil vom 8. Juni 2012 für den Hauptversammlungsbeschluss im Jahre 2011 und vom 23. Mai 2012 für den Hauptversammlungsbeschluss im Jahre 2012 für nichtig erklärt. Der Beschlussvorschlag wird deshalb erneut zur Abstimmung gestellt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 zu entlasten.

4. Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010/2011 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010/2011

Die Hauptversammlung vom 24. Februar 2012 hatte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011 bereits festgestellt. Dieser Beschluss wurde vom Landgericht Berlin durch Anerkenntnisurteil vom 23. Mai 2012 aus Gründen, die sich nicht aus der Aufstellung des Jahresabschlusses ergeben, für nichtig erklärt. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtrat legen den Jahresabschluss deshalb in unveränderter Fassung erneut vor.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011 festzustellen.

5. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2010/2011

Die Hauptversammlung vom 24. Februar 2012 hatte die persönlich haftende Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2010/2011 bereits entlastet. Dieser Beschluss wurde vom Landgericht Berlin durch Anerkenntnisurteil vom 23. Mai 2012 für nichtig erklärt. Der Beschlussvorschlag wird deshalb erneut zur Abstimmung gestellt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.

6. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011

Die Hauptversammlung vom 24. Februar 2012 hatte die Mitglieder des Aufsichtrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 bereits entlastet. Dieser Beschluss wurde vom Landgericht Berlin durch Anerkenntnisurteil vom 23. Mai 2012 für nichtig erklärt. Der Beschlussvorschlag wird deshalb erneut zur Abstimmung gestellt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.

7. Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011/2012 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011/2012

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011/2012 festzustellen.

8. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011/2012

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu erteilen.

9. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu erteilen.

10. Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012/2013 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012/2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012/2013 festzustellen.

11. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2012/2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen.

12. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen.

13. Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Das Mitglied des Aufsichtsrats, Frau Ingrid Abel, wurde vom Amtsgericht Charlottenburg auf Antrag des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin am 6. August 2012 ohne Befristung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung sollte die Hauptversammlung bestätigen.

Gemäß § 95 Satz 1 und § 96 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 12 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Ingrid Abel, Geschäftsstellenleiterin des Business Angels Clubs Berlin-Brandenburg aus Berlin, zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt, zu wählen.

Frau Abel ist Mitglied im Aufsichtsrat von bit by bit Holding AG, Berlin, und Protektus AG, Berlin.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

B. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der angegebenen Anschrift bis spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 20. August 2014 zugehen:

advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG,
Kirchstraße 35,
73033 Göppingen
Telefax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn (0:00 Uhr) des 6. August 2014 zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

C. Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, das auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Personen und Institutionen, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

D. Auslage der Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Wrangelstr. 10, 12165 Berlin) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die Jahresabschlüsse, die Lageberichte sowie die Berichte des Aufsichtsrats jeweils für das zum 30. September 2010, 30. September 2011, 30. September 2012 und zum 30. September 2013 endende Geschäftsjahr aus. Auf Verlangen wird jeder Aktionärin und jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die genannten Unterlagen sind zudem im Internet unter

www.advantec.net

zugänglich und können dort heruntergeladen werden.

E. Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-Mail (hv@advantec.net) sowie eine Faxnummer (030 – 21 90 88 90) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA
Wrangelstr. 10
D-12165 Berlin

 

Berlin, im Juli 2014

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advantec Management AG

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