advantec Beteiligungskapital AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien – Hauptversammlung 2018

advantec Beteiligungskapital AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Berlin

HRB 72275 B (Amtsgericht Charlottenburg)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Mittwoch, dem 8. August 2018,
um 10:00 Uhr

in der

AGAPLESION Bethanien Diakonie,
Residenz SophienGarten,
Paulsenstr. 5-6,
12163 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

A. Tagesordnung

1.

Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2015/2016

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 festzustellen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016/2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

7.

Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Frau Ingrid Abel endet mit dem Ende dieser Hauptversammlung. Es muss somit ein neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt werden.

Gemäß § 95 Satz 1 und § 96 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 12 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Ingrid Abel, freiberufliche Beraterin beim Business Angels Club Berlin-Brandenburg, aus Berlin, zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/2022 beschließt, zu wählen.

Frau Abel ist Mitglied im Aufsichtsrat von bit by bit Holding AG, Berlin.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

B. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der angegebenen Anschrift bis spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 1. August 2018 zugehen:

advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn (0:00 Uhr) des 18. Juli 2018 zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionärinnen und Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre und Aktionärinnen, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

C. Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt. Bevollmächtigt eine Aktionärin oder ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, dass auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Personen und Institutionen, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionärinnen und Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

D. Auslage der Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Grunewaldstr. 22, 12165 Berlin) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die Jahresabschlüsse, die Lageberichte sowie die Berichte des Aufsichtsrats jeweils für das zum 30. September 2016 sowie zum 30. September 2017 endende Geschäftsjahr aus. Auf Verlangen wird jeder Aktionärin und jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die genannten Unterlagen sind zudem im Internet unter

www.advantec.net

zugänglich und können dort heruntergeladen werden.

E. Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-Mail (hv@advantec.net) sowie eine Faxnummer (030 – 21 90 88 90) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA
Grunewaldstr. 22
D-12165 Berlin

 

Berlin, im Juni 2018

advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA

persönlich haftende Gesellschafterin
advantec Management AG

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