advides AG, Berlin – Bezugsangebot (ISIN DE0009145425 / WKN 914542 – Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien)

Nicht zur Verteilung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der advides AG

advides AG

Berlin

ISIN DE0009145425 /​ WKN 914542

Die Hauptversammlung der advides AG vom 29. Juli 2022 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage um bis zu EUR 1.541.310,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zu erhöhen. Zur Zeichnung sind zunächst die Aktionäre unter Anwendung des gesetzlichen Bezugsrechts zugelassen. Soweit Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben, wird den Aktionären, die ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausgeübt haben, eine Überbezugsmöglichkeit eingeräumt.

Der Vorstand hat am 23. Dezember 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23. Dezember 2022 die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und Ihrer Durchführung sowie ihrer Bedingungen beschlossen.

Der Beschluss der Hauptversammlung wurde am 11. Oktober 2022 in den Registerordner des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 246222 aufgenommen. Die Mitteilung über die Bezugsrechte wird am 6. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird.

Bezugsfristen

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 9. Januar 2023 (0:00 Uhr) bis zum 6. Februar 2023 (24:00 Uhr)

und bei Wahrnehmung der Überbezugsmöglichkeit

vom 9. Januar 2023 (0:00 Uhr) bis zum 6. März 2023 (24:00 Uhr)

über ihre Depotbank bei der Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Matin AG, Göppingen („Abwicklungsstelle“), während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Abwicklungsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1.00 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der advides AG beim Bankhaus Gebr. Martin AG zu zahlen:

Kontoinhaber: advides AG
bei: Bankhaus Gebr. Martin AG
IBAN: DE90 6103 0000 0109 9990 04
BIC: MARBDE6G
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung advides AG

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Abwicklungsstelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 6. Februar 2023 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto bei der Bankhaus Gebr. Martin AG gutgeschrieben ist. Bei der Wahrnehmung der Überbezugsmöglichkeit werden Bezugserklärungen bis zum Ablauf der Bezugsfrist am 5. März 2022 berücksichtigt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto bei der Bankhaus Gebr. Martin AG gutgeschrieben ist.

Bezugsverhältnis/​Verzicht auf Bezugsrechte

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird in einem Verhältnis von 1 : 1 festgelegt, d.h. eine (1) von einem Aktionär gehaltene Aktie berechtigt zu einem Bezug von einer (1) Neuen Aktie. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister und den weitern im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ dargestellten Bedingungen.

Bezugsrechte

Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („Clearstream Banking“) bucht die Bezugsrechte auf die alten Aktien der advides AG (ISIN DE0009145425/​ WKN 914542) am 9. Januar 2023 mit Record Day 10. Januar 2023 bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten ein. Diese werden die Bezugsrechte den Depots der Aktionäre gutschreiben. Vom 9. Januar 2023 (ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A30VLS7, WKN A30VLS) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.

Bezugsrechtshandel

Ein Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien/​Privatplatzierung

Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, nach Ablauf der Fristen des Bezugsangebot, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich bis zum 3. April 2023 erfolgen.

Die Neuen Aktien (ISIN DE000A30VLT5, WKN A30VLT) werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht.

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft und nach Einbeziehung der Neuen Aktien in der Girosammelverwahrung bei Clearstream Banking. Es wird davon ausgegangen, dass die im Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Aktien voraussichtlich ab der Kalenderwoche 15.

Provision

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von der Depotbank gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei der Depotbank zu erkundigen. Kosten, die Depotbank den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft nicht erstattet.

Wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot erfolgt unter Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung. Anstelle eines Wertpapierprospektes hat die Gesellschaft gemäß § 4 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gestattet hat. Das Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.advides.de

veröffentlicht und dort abrufbar.

Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts das Wertpapier-Informationsblatt sowie die weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere den Jahresabschluss und Ad-hoc-Mitteilungen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.advides.de

abrufbar sind, aufmerksam zu lesen.

Das Bezugsangebot und die Zuteilung und Lieferung Neuer Aktien stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Berlin, 2. Januar 2023

advides AG

Der Vorstand

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