advides AG – Hauptversammlung 2016

advides AG

Frankfurt am Main

WKN 914542

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung
der advides AG

am 12. Mai 2016
um 16.00 Uhr

im Hotel Residenz Berlin, Meinekestraße 9, 10719 Berlin,

ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der advides AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

TOP 2

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2015 und 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

AGP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München

jeweils gesondert zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 und für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Für das Geschäftsjahr 2015 wurde bislang kein Abschlussprüfer gewählt, so dass die Wahl nachzuholen ist.

TOP 5

Neuwahl des Aufsichtsrates
Gemäß § 95 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, diese sind gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Neuwahl des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt:
Torsten Cejka, Rechtsanwalt, Potsdam
Andrea Kiau, Rechtsanwältin, Berlin
Terry Brinker, Börsenmakler, Frankfurt am Main

TOP 6

Kapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Kapitalerhöhung zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlage erhöht von 341.310,00 Euro um bis zu 4.658.690,00 Euro auf bis zu 5.000.000,00 Euro.

Es werden 1.200.000 neue Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt als auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Ausgabebetrag je neuer Aktie ist 1,00 EURO. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird.

Zur Übernahme der gegen Sacheinlage ausgegebenen neuen Aktien wird unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zugelassen: ERGOKONZEPT Aktiengesellschaft, Hegelallee 15, 14467 Potsdam. Die ERGOKONZEPT Aktiengesellschaft überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien die Grundstücke Im Technologiepark 6 und 7 in 15236 Frankfurt (Oder), Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur-Flurstücke 110–196 und 412, mit einer Größe von 2.285 m2 und 6.049 m2 auf die advides AG, wobei die auf diesen Grundstücken lastenden Grundpfandrechte nebst den durch sie gesicherten Darlehen mit einer Valuta von 483.334,00 Euro von der advides AG übernommen werden. Die Grundstücke werden im Rahmen der Einbringung mit ihrem Verkehrswert angesetzt; dieser beträgt gemäß dem Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Kerstin Dobrick vom 17.09.2015 € 1.700.000,00. Hiervon ist die Valuta der von der advides AG zu übernehmenden Grundpfandrechtsdarlehen mit dem Betrag von € 483.334,00 abzuziehen, so dass der Wert der Sacheinlage € 1.216.666,00 beträgt. Der Betrag, um den der vorstehende Wert der Sacheinlage den Ausgabebetrag der gezeichneten Aktien übersteigt, ist in die freie Kapitalrücklage einzustellen.

Es werden bis zu 3.458.690 weitere neue Aktien gegen Bareinlage ausgegeben. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt als auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Ausgabebetrag je neuer Aktie ist 1,00 EURO. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird.

Zur Zeichnung werden zunächst die Aktionäre unter Anwendung des gesetzlichen Bezugsrechts zugelassen, wobei das Beteiligungsverhältnis vor der obigen Sachkapitalerhöhung maßgeblich ist. Die Bezugsfrist für die Aktionäre beträgt drei Wochen. Die Laufzeit der Bezugsfrist beginnt mit der Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister. Soweit Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben, wird den Aktionären, die ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausgeübt haben, eine Überbezugsmöglichkeit eingeräumt, deren Laufzeit weitere drei Wochen beträgt.

Der Ausgabebetrag im Rahmen dieser Platzierung wird vom Vorstand festgelegt und beträgt mindestens pro Aktie 1,00 EURO. Diejenigen neuen Aktien, die von den Aktionären weder nach dem Beteiligungsverhältnis noch im Rahmen der Überbezugsmöglichkeit gezeichnet werden, werden nach Ablauf der Bezugsfristen im Rahmen von Privatplatzierungen durch den Vorstand ausgewählten Investoren in Europa und international zum Kauf angeboten. Die Bezugsfrist für die Privatplatzierung wird vom Vorstand festgelegt und beträgt mindestens weitere drei Wochen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie ihrer Bedingungen festzulegen.

Die Kapitalerhöhung ist innerhalb von acht Monaten ab Beschlussfassung durch die Hauptversammlung durchzuführen. Der Vorstand ist berechtigt, die Durchführung des Teils der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen getrennt von dem Teil der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Handelsregister anzumelden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 05.05.2016 in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft advides AG, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M. angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 05.05.2016 an die Gesellschaft advides Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M. zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den 21. Tag (Null Uhr) Ortszeit am Gesellschaftssitz vor der Hauptversammlung,
d. h. auf den 21.04.2016 beziehen.

Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 341.310 Aktien ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.353 Stück eigene Aktien, die kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung haben.

Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.advides.de veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der advides AG, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M. eingegangen sind.

Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats werden ebenfalls im Internet unter: www.advides.de veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Frankfurt am Main, im April 2016

Der Vorstand

advides AG

Frankfurt am Main

WKN 914542

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung
der advides AG

am 12. Mai 2016
um 16.00 Uhr

im Hotel Residenz Berlin, Meinekestraße 9, 10719 Berlin,

ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der advides AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

TOP 2

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2015 und 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

AGP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München

jeweils gesondert zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 und für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Für das Geschäftsjahr 2015 wurde bislang kein Abschlussprüfer gewählt, so dass die Wahl nachzuholen ist.

TOP 5

Neuwahl des Aufsichtsrates
Gemäß § 95 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, diese sind gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Neuwahl des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt:
Torsten Cejka, Rechtsanwalt, Potsdam
Andrea Kiau, Rechtsanwältin, Berlin
Terry Brinker, Börsenmakler, Frankfurt am Main

TOP 6

Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Kapitalerhöhung zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlage erhöht von 341.310,00 Euro um bis zu 4.658.690,00 Euro auf bis zu 5.000.000,00 Euro.

Es werden 1.200.000 neue Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt als auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Ausgabebetrag je neuer Aktie ist 1,00 EURO. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird.

Zur Übernahme der gegen Sacheinlage ausgegebenen neuen Aktien wird unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zugelassen: ERGOKONZEPT Aktiengesellschaft, Hegelallee 15, 14467 Potsdam. Die ERGOKONZEPT Aktiengesellschaft überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien die Grundstücke Im Technologiepark 6 und 7 in 15236 Frankfurt (Oder), Gemarkung Frankfurt (Oder), Flur-Flurstücke 110-196 und 412, mit einer Größe von 2.285 m2 und 6.049 m2 auf die advides AG, wobei die auf diesen Grundstücken lastenden Grundpfandrechte nebst den durch sie gesicherten Darlehen mit einer Valuta von 483.334,00 Euro von der advides AG übernommen werden. Die Grundstücke werden im Rahmen der Einbringung mit ihrem Verkehrswert angesetzt; dieser beträgt gemäß dem Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Kerstin Dobrick vom 17.09.2015 € 1.700.000,00. Hiervon ist die Valuta der von der advides AG zu übernehmenden Grundpfandrechtsdarlehen mit dem Betrag von € 483.334,00 abzuziehen, so dass der Wert der Sacheinlage € 1.216.666,00 beträgt. Der Betrag, um den der vorstehende Wert der Sacheinlage den Ausgabebetrag der gezeichneten Aktien übersteigt, ist in die freie Kapitalrücklage einzustellen.

Es werden bis zu 3.458.690 weitere neue Aktien gegen Bareinlage ausgegeben. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt als auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Ausgabebetrag je neuer Aktie ist 1,00 EURO. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird.

Zur Zeichnung werden zunächst die Aktionäre unter Anwendung des gesetzlichen Bezugsrechts zugelassen, wobei das Beteiligungsverhältnis vor der obigen Sachkapitalerhöhung maßgeblich ist. Die Bezugsfrist für die Aktionäre beträgt drei Wochen. Die Laufzeit der Bezugsfrist beginnt mit der Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister. Soweit Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben, wird den Aktionären, die ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausgeübt haben, eine Überbezugsmöglichkeit eingeräumt, deren Laufzeit weitere drei Wochen beträgt.

Der Ausgabebetrag im Rahmen dieser Platzierung wird vom Vorstand festgelegt und beträgt mindestens pro Aktie 1,00 EURO. Diejenigen neuen Aktien, die von den Aktionären weder nach dem Beteiligungsverhältnis noch im Rahmen der Überbezugsmöglichkeit gezeichnet werden, werden nach Ablauf der Bezugsfristen im Rahmen von Privatplatzierungen durch den Vorstand ausgewählten Investoren in Europa und international zum Kauf angeboten. Die Bezugsfrist für die Privatplatzierung wird vom Vorstand festgelegt und beträgt mindestens weitere drei Wochen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie ihrer Bedingungen festzulegen.

Die Kapitalerhöhung ist innerhalb von acht Monaten ab Beschlussfassung durch die Hauptversammlung durchzuführen. Der Vorstand ist berechtigt, die Durchführung des Teils der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen getrennt von dem Teil der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Handelsregister anzumelden.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 05.05.2016 in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft advides AG, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M. angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 05.05.2016 an die Gesellschaft advides Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M. zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den 21. Tag (Null Uhr) Ortszeit am Gesellschaftssitz vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 22.04.2016 beziehen.

Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 341.310 Aktien ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.353 Stück eigene Aktien, die kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung haben.

Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.advides.de veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der advides AG, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M. eingegangen sind.

Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats werden ebenfalls im Internet unter: www.advides.de veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder einer Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Frankfurt am Main, im April 2016

Der Vorstand

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