AEE Gold AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

AEE Gold AG

Ahaus

(Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)

WKN A1PG97 /​ ISIN DE000A1PG979

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 13. Juni 2023 um 11:00 Uhr in 69120 Heidelberg, Ziegelhäuser Landstraße 3, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter

https:/​/​aeegold.de/​wp/​hauptversammlung/​

veröffentlicht, liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Die Unterlagen werden während der Hauptversammlung wie vorstehend beschrieben online zugänglich sein, am Ort der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen und vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

2.

Verlustanzeige nach § 92 AktG

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 hat sich ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals ergeben. Nach § 92 AktG ist der Vorstand verpflichtet, diesen Umstand der Hauptversammlung anzuzeigen.

Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 erfolgt nicht. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Gesellschaft derzeit trotz der aufgetretenen Verlustsituation finanziert ist und dass deshalb im Moment keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Zudem verfügt die Gesellschaft in Form des genehmigten Kapitals über eine Möglichkeit, ggf. flexibel auf auftretenden Finanzierungsbedarf zu reagieren. Die Gesellschaft behält sich zudem vor, ggf. Kapitalmaßnahmen im Rahmen einer zusätzlichen, außerordentlichen Hauptversammlung zu beschließen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit der zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Juli 2018 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für eine neue Amtszeit, die bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen:

a)

Herr Dipl.-Volkswirt Jochen Hummel, Heidelberg, Steuerberater und Partner bei der WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

b)

Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Bad Vilbel, selbstständige Unternehmensberaterin

c)

Herr Gerhard Mayer, Karlsruhe, Kaufmann

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, also auf den Beginn des 23. Mai 2023, zu beziehen (Legitimationstag).

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 6. Juni 2023, unter der folgenden Adresse zugehen:

AEE Gold AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/​6492424
E-Mail: info@aeegold.de

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens am Montag, den 12. Juni, 12:00 Uhr, zu übermitteln. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:

AEE Gold AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/​6492424
E-Mail: info@aeegold.de

Der Nachweis der Vollmacht, ihres Widerrufes und der Bevollmächtigung kann jedoch auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen.

Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

3.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

AEE Gold AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/​6492424
E-Mail: info@aeegold.de

Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 29. Mai 2023, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter

https:/​/​aeegold.de/​wp/​hauptversammlung/​

nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

4.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@aeegold.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

AEE Gold AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/​6492424

Zudem steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Heidelberg, im April 2023

AEE Gold AG

Der Vorstand

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