AER Kooperation AG
Bielefeld
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der am
Dienstag, den 17. Juli 2018 um 12:00 Uhr
im „Steigenberger Hotel am Kanzleramt“
Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der AER Kooperation AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 6.294.010,22 € wie folgt zu verwenden: Zur Verteilung an die Vorzugsaktionäre:
Gewinnvortrag des verbleibenden Betrages von 6.194.010,22 € auf neue Rechnung. Auf die Stammaktien wird keine Dividende ausgeschüttet. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 6 Aufsichtsrat wie folgt zu ergänzen:
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6. |
Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für den Aufsichtsrat aufgrund der gestiegenen Anforderungen wie folgt festzulegen:
Diese Vergütungsregelung gilt ab dem 01.01.2018. Bei den Beträgen handelt es sich um Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sollte § 19 UStG nicht zur Anwendung kommen. Weiterhin erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine entstandenen, angemessenen Auslagen gegen Belegvorlage (z.B. Reise-, Übernachtungs-, Telekommunikations-, Portokosten). |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2018 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen: DELTA AUDIT GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz Mainz |
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.
Zur Ausübung des Stimmrechts durch den Stammaktionär bedarf es der Teilnahme der Vorstandsmitglieder des AER – Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen e.V. mit Sitz in Bielefeld in vertretungsberechtigter Anzahl.
Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung in Textform vorgelegt werden.
Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
Unterlagen:
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie auf der Internetseite
http://hv.aer.coop
liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns gemäß § 170 Abs. 2 AktG und zur Satzungsänderung zur Einsicht der Aktionäre aus.
Bielefeld, den 08. Juni 2018
AER KOOPERATION AG
Der Vorstand