Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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AER Kooperation AG Bielefeld |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Hauptversammlung | 11.06.2019 |
AER Kooperation AGBielefeldEinladung zur HauptversammlungDie Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der amDonnerstag, den 11. Juli 2019 um 11:00 Uhrim „Steigenberger Hotel am Kanzleramt“
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AER Kooperation AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 6.441.392,32 € wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Aufsichtsrats Die Amtszeit der von der Hauptversammlung 2017 gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet satzungsgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung am 11. Juni 2019. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen durch die Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung als erstes Geschäftsjahr gilt, zu wählen:
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2019 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen: DELTA AUDIT GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz Mainz |
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.
Zur Ausübung des Stimmrechts durch den Stammaktionär bedarf es der Teilnahme der in vertretungsberechtigter Anzahl des Vertreters des AER – Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen e.V. mit Sitz in Bielefeld.
Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung vorgelegt werden.
Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
Unterlagen:
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie auf der Internetseite
http://hv.aer.coop
liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns gem. § 170 Abs. 2 AktG und zur Satzungsänderung zur Einsicht der Aktionäre aus.
Bielefeld, den 05. Juni 2019
AER KOOPERATION AG
Der Vorstand