AFKEM AG – Hauptversammlung

AFKEM AG
Hamburg
ISIN DE000A1EMBS3, WKN A1EMBS
Berichtigung zur im elektronischen Bundesanzeiger vom 20. April 2015 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Freitag, den 29. Mai 2015, um 10:00 Uhr
im Adina Apartment Hotel Hamburg Michel, Raum Darwin,
Neuer Steinweg 26, 20459 Hamburg.

Die Angaben zum Nachweisstichtag (Jahreszahl) wurden versehentlich falsch wiedergegeben. Diese beiden Absätze der Teilnahmebedingungen lauten richtigerweise:

„Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Freitag, dem 22. Mai 2015, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, Fax: 040 / 53 00 30 33) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:

AFKEM AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Fax: 0 71 61 / 96 93 17

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (Nachweisstichtag) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Freitag, den 8. Mai 2015, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.“.

Hamburg, im April 2015

AFKEM AG

Der Vorstand

AFKEM AG
Hamburg
ISIN DE000A1EMBS3, WKN A1EMBS

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 29. Mai 2015, um 10:00 Uhr

im Adina Apartment Hotel Hamburg Michel, Raum Darwin,

Neuer Steinweg 26, 20459 Hamburg, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der AFKEM AG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 60.422,29 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Herrn Ulrich Sommer, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Freitag, dem 22. Mai 2015, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg, Fax: 040 / 53 00 30 33) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:

AFKEM AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Fax: 0 71 61 / 96 93 17

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (Nachweisstichtag) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Freitag, den 8. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, um deren Vorlage beim Eingang zur Hauptversammlung gebeten wird. Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 BGB gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen.

Die Aktionäre werden gebeten, hierfür das Formular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte eine der oben genannten Anmeldeadressen. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden. Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) sind ausschließlich zu übersenden an:

AFKEM AG
Erdmannstraße 10–12; 22765 Hamburg
Fax: 040 / 53 00 30 33, E-Mail: hv@afkem.com

Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.afkem.com unverzüglich zugänglich gemacht.

Hinweis auf Verfügbarkeit von Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten der Gesellschaft unter www.afkem.com veröffentlicht und liegen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (AFKEM AG, Erdmannstraße 10–12, 22765 Hamburg) zur Einsicht der Aktionäre aus:

Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 nebst Lagebericht der Gesellschaft und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Bilanzverwendungsvorschlag zu TOP 2

Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden jedem Aktionär der Gesellschaft auf sein Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

Hamburg, im April 2015

AFKEM AG

Der Vorstand

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