AG Zoologischer Garten Köln: Außerordentliche Hauptversammlung

AG Zoologischer Garten Köln

Köln

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Diese findet statt am

Mittwoch, dem 03. März 2021, um 13.00 Uhr,

im „ZOO-Event“, Eingang über Stammheimer Straße, in 50735 Köln-Riehl.

EINZIGER TAGESORDNUNGSPUNKT:

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, anstelle der nach § 10 Abs. 3 der Satzung aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden

Frau Teresa De Bellis-Olinger, Köln

Herrn Dr. Ralf Heinen, Köln

Frau Monika Möller, Köln

Frau Monika Roß-Belkner, Köln

die nachfolgend aufgeführten

Frau Anne Henk-Hollstein, Köln

Frau Erika Oedingen, Köln

Herrn Robert Schallehn, Köln

Frau Andrea Schröder, Köln

als neue Mitglieder für den Aufsichtsrat zu benennen und diese der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.

Ferner hat der Rat in gleicher Sitzung beschlossen, die ebenfalls gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung ausscheidenden

Herrn Dr. Joachim Bauer, Köln

Herrn Dr. Ralf Unna, Tierarzt, Köln

erneut als Aufsichtsratsmitglieder zu benennen und diese der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.

Die Benennung durch den Rat der Stadt Köln gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichem Amt oder Organ.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 BetrVG 1952. Stimmberechtigt und damit teilnahmeberechtigt sind gemäß § 19 der Satzung nur Aktionäre, die nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind bzw. die Umschreibung im Aktienbuch nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung beantragt haben. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären auszuüben.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gelten für Versammlungen, die allgemein gültigen Abstandsregelungen, die wir auch bei der Hauptversammlung berücksichtigen müssen. Aus diesem Grund möchten wir Sie zur Vorbereitung dieser Sitzung bitten, sich bis zum 26. Februar 2021 unter Angabe Ihrer Aktiennummer und Anschrift entweder per E-Mail unter

robertus@koelnerzoo.de

oder per Post kurz anzumelden. Hierfür möchten wir uns schon jetzt bedanken. Ihre rechtzeitige Anmeldung hilft uns, die Versammlung entsprechend den geltenden Abstands- und Hygieneregelungen ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen.

 

Köln, den 25.01.2021


Prof. Theo B. Pagel          Christopher Landsberg

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