AG Zoologischer Garten Köln – Hauptversammlung 2015

Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Köln
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Diese findet statt am
Montag, dem 24. August 2015, um 14.30 Uhr,
im „ZOO-Event“ (ehemals Zoo-Restaurant), Eingang Lennéstraße, in 50735 Köln-Riehl.
TAGESORDNUNG

1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.

Diese Unterlagen können gemäß § 24 Abs. 6 der Satzung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Riehler Straße 173, 50735 Köln, als Bestandteile des Geschäftsberichts der AG Zoologischer Garten Köln eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt.

2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014, in Höhe von 56.325,94 € in die Gewinnrücklage einzustellen.

3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 23.06.2015 das nachfolgend aufgeführte Mitglied für den Aufsichtsrat benannt und beschlossen, dieses der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Für den gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung ausscheidenden

Herrn Reiner Kockerbeck, Lehrer, Köln,

Frau Teresa De Bellis Ohlinger, Kauffrau, Köln,

neu in den Aufsichtsrat der AG Zoologischer Garten Köln zu wählen.

Die Benennung durch den Rat der Stadt Köln gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 BetrVG 1952.

6.
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Stimmberechtigt und damit teilnahmeberechtigt sind gemäß § 19 der Satzung nur Aktionäre, die nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind bzw. die Umschreibung im Aktienbuch nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung beantragt haben. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären auszuüben.

Köln, den 29.06.15

Der Vorstand

Theo Pagel Christopher Landsberg

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