Agennix AG – Hauptversammlung 2019

Agennix AG i.L.

Heidelberg

– ISIN DE000A1A6XX4 –
– Wertpapier-Kenn-Nummer A1A6XX –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Agennix AG i.L.

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft

am Donnerstag, den 7. März 2019,
um 10:00 Uhr

im

NH Hotel Heidelberg
Bergheimer Straße 91
69115 Heidelberg,

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung erteilt.

d)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

e)

Herrn James Weaver III wird Entlastung erteilt.

f)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

4.

Vorlage des von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Dr. Torsten Hombeck wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Frank Young wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Alan Feinsilver wird Entlastung erteilt.

d)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

e)

Herrn James Weaver III wird Entlastung erteilt.

f)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

7.

Vorlage der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2013 und des die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz erläuternden Berichts des Abwicklers sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, die von dem Abwickler aufgestellte Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2013, die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

8.

Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszugehörigkeit für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Rajesh Malik wird Entlastung erteilt.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

11.

Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 keine Entlastung zu erteilen.

13.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

14.

Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

15.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 keine Entlastung zu erteilen.

16.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

17.

Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

18.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Herrn Dr. Torsten Hombeck für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 keine Entlastung zu erteilen.

19.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

20.

Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

21.

Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Abwicklern für die Dauer ihrer jeweiligen Amtszugehörigkeit in dem Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Dr. Torsten Hombeck wird keine Entlastung erteilt.

b)

Herrn Johannes Hamann wird Entlastung erteilt.

22.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

23.

Vorlage des von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Liquidationsschluss-Abschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Liquidationsschluss-Abschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018, der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft wurde, festzustellen.

24.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler Johannes Hamann für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 Entlastung zu erteilen.

25.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

26.

Vorlage und Genehmigung der von dem Abwickler aufgestellten Schlussrechnung

Der Abwickler hat nach Beendigung der Liquidation, im Rahmen derer keine Auszahlung an die Aktionäre erfolgte, am 21. Januar 2019 die Schlussrechnung aufgestellt. Die Schlussrechnung kann im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen sowie heruntergeladen werden und wird auch in der Hauptversammlung am 7. März 2019 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Abwickler erläutert.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die von dem Abwickler vorgelegte Schlussrechnung zu genehmigen.

27.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler Johannes Hamann, der im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

28.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung amtiert haben, wie folgt Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen:

a)

Herrn Prof. Dr. Christof Hettich wird Entlastung erteilt.

b)

Herrn Dr. Bernd Seizinger wird Entlastung erteilt.

c)

Herrn Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt.

********* Ende der Tagesordnung *********

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 51.270.258,00 ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 51.270.258 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 51.270.258 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 5.2.1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 14. Februar 2019 (0:00) zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert erläutert.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß Ziffer 5.2.2 der Satzung spätestens am

28. Februar 2019
(24:00 Uhr)

unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Agennix AG i.L.
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

zugegangen sein. Die LINK Market Services GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben „Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution besteht ein Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei z. B. im pdf-Format) übermittelt werden:

Agennix AG i.L.
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die LINK Market Services GmbH ist für den Nachweis der Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter der Internetadresse

www.agennix.de

zum Download zur Verfügung.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte und stehen auch unter der Internetadresse

www.agennix.de

zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft mit den Weisungen soll aus organisatorischen Gründen spätestens mit Ablauf des 6. März 2019 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Anfragen, Anträge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Abwickler der Agennix AG i.L. zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 4. Februar 2019 (24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Agennix AG i.L.
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Abwicklers über den Antrag halten, wobei § 70 Aktiengesetz bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.agennix.de

veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Abwickler und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern Gegenstand der Tagesordnung) oder von Abschlussprüfern (sofern Gegenstand der Tagesordnung) übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an

Agennix AG i.L.
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie etwaiger zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.agennix.de

veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens 20. Februar 2019 (24:00 Uhr) bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern muss gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Abwickler einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Abwickler Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein gesetzliches Recht zur Verweigerung der Auskunft besteht.

Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Abwickler die Auskunft verweigern.

Nach Ziffer 5.4.3 der Satzung kann der Vorsitzende das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse

www.agennix.de

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Agennix AG i.L. verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Agennix AG i.L. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Agennix AG i.L., welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Agennix AG i.L. nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Agennix AG i.L.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Agennix AG i.L. unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

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oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

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c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
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Deutschland
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 298

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sonstige Hinweise

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter

www.agennix.de

eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.

Die Einladung zur Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten, und sie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Heidelberg, im Januar 2019

Agennix AG i.L.

Der Abwickler

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