AGNITAS AG, München – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung (e-Xpress-mailer GmbH mit Sitz in München)

AGNITAS AG

München

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die e-Xpress-mailer GmbH mit Sitz in München, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162529, eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der AGNITAS AG, als übertragenden Rechtsträger auf die AGNITAS AG mit Sitz in München, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126104, als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Die Verschmelzung soll im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens des übertragenden Rechtsträgers unter dessen Auflösung ohne Abwicklung auf den übernehmenden Rechtsträger gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff., 46 ff. UmwG erfolgen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde am 15.07.2022 gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG zum Handelsregister der AGNITAS AG eingereicht.

Da das Stammkapital der e-Xpress-mailer GmbH vollständig von der AGNITAS AG gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der AGNITAS AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der e-Xpress-mailer GmbH gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Aus gleichem Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 2. Hs., 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG). Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung hat die Hauptversammlung der AGNITAS AG am 22.06.2022 einstimmig dem Vorhaben zugestimmt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aktionäre der AGNITAS AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der AGNITAS AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die AGNITAS AG, Werner-Eckert-Str. 6, 81829 München, E-Mail rp@AGNITAS.de zu richten.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der e-Xpress-mailer GmbH ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger sind für die Dauer eines Monats der Verschmelzungsvertrag und die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre der AGNITAS AG in den Geschäftsräumen der AGNITAS AG zugänglich.

 

München, 15. Juli 2022

AGNITAS AG

Der Vorstand

 

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