AGO AG Energie + Anlagen – Berichtigung der Veröffentlichung vom 07.06.2018-Hauptversammlung 2018

AGO AG Energie + Anlagen

Kulmbach

WKN: A12UK4 / ISIN: DE000A12UK40

Berichtigung der Einladung und Ergänzung der Tagesordnung
zur Hauptversammlung der AGO AG am 18. Juli 2018

Die AGO AG Energie + Anlagen (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 07. Juni 2018 die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für den 18. Juli 2018 einberufen.

1. Berichtigung

Die im Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung wird aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers in der Jahreszahlangabe (2017 statt 2018) bezüglich des Einladungsdatums wie folgt redaktionell berichtigt:

Die AGO AG Energie + Anlagen lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

18. Juli 2018 um 10:00 Uhr

im Museen im Kulmbacher Mönchshof, Hofer Straße 20, 95326 Kulmbach

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die weiteren Angaben (wie insb. Tagesordnung und Teilnahmebedingungen) verbleiben unverändert.

2. Ergänzung der Tagesordnung

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der AGO AG Energie + Anlagen am 18. Juli 2018 um 10:00 Uhr im Museum im Kulmbacher Mönchshof, Hofer Straße 20, 95326 Kulmbach.

Die Aktionärin HCS Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Anteil an der Gesellschaft den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreicht, hat mit Schreiben vom 18. Juni 2018 nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass nachfolgende Gegenstände zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 18. Juli 2018 auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1. bis 4. gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 1 AktG um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt:

5.

Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien, Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Hauptversammlungsbeschlüssen

Die HCS Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Umstellung auf Namensaktien

aa)

Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderung unter nachfolgend lit. a) bb) bestehenden, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung des bisherigen anteiligen Betrags am Grundkapital in Namensaktien umgewandelt. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien zu veranlassen.

bb)

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(1)

Die Aktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung ins Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsadresse und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre elektronische Postadresse anzugeben, sofern sie eine haben. Die Aktionäre haben der Gesellschaft jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Eintragungen eines im eigenen Namen handelnden Aktionärs im Aktienregister für Aktien, die einem anderen gehören, sind nur zulässig und im Verhältnis zu Gesellschaft wirksam, wenn die Tatsache, dass die Aktien einem anderen gehören, sowie die Person und die Adresse des Eigentümers der Gesellschaft vor der Eintragung durch den Eintragenden oder den Eigentümer mitgeteilt wird. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eingetragene nach der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen anderen überträgt.“

b)

Anpassungen der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

aa)

§ 13 Abs. (3) bis (5) der Satzung werden durch folgende Abs. (3) und (4) ersetzt und wie folgt neu gefasst:

„(3)

Die Hauptversammlung ist mindestens mit der gesetzlichen Frist einzuberufen.

(4)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens zwei Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. In der Einberufung zur Hauptversammlung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist für die Anmeldung vorgesehen werden.“

bb)

Die bisherigen Absätze 6, 7 und 8 von § 13 werden zu den Absätzen 5, 6 und 7.

c)

Anpassungen der bestehenden Kapitalien und Ermächtigungsbeschlüsse

aa) Ermächtigung zum Genehmigten Kapital 2014

Die von der Hauptversammlung am 30. Mai 2014 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Mai 2019 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014), wird dahingehend geändert, dass die Worte „auf den Inhaber lautenden Stückaktien“ durch „auf den Namen lautenden Stückaktien“ ersetzt werden.

bb) Satzungsänderung bzgl. des Genehmigten Kapital 2014

§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird dahingehend geändert, dass die Worte „auf den Inhaber lautenden Stückaktien“ durch „auf den Namen lautenden Stückaktien“ ersetzt werden, und somit insgesamt wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014).“

Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung enthält sich einer Stellungnahme zum Ergänzungsantrag.

6.

Beschlussfassung über die Umstellung des Geschäftsjahres auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr mit Satzungsänderung

Die HCS Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird dahingehend geändert, dass es jeweils am 1. September eines Kalenderjahres beginnt und am 31. August des folgenden Kalenderjahres endet. Erlangt diese Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres vor Ablauf des 31. August 2018 durch Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. August 2018 ein Rumpfgeschäftsjahr.

Erlangt die Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Eintragung ins Handelsregister der Gesellschaft Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August desjenigen Jahres, in dem die Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam wird, ein Rumpfgeschäftsjahr.

b)

§ 1 Abs. (3) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(3)

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. September eines Kalenderjahres und endet am 31. August des folgenden Kalenderjahres. Der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August desjenigen Jahres, in dem die Satzungsänderung (Umstellung des Geschäftsjahres auf den Zeitraum vom 1. September eines Kalenderjahres bis zum 31. August des folgenden Kalenderjahres) durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam wird, ist ein Rumpfgeschäftsjahr.“

Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung enthält sich einer Stellungnahme zum Ergänzungsantrag.

 

Kulmbach, im Juni 2018

AGO AG Energie + Anlagen

Der Vorstand

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