AGO AG Energie + Anlagen – Hauptversammlung 2018

AGO AG Energie + Anlagen

Kulmbach

WKN: A12UK4 / ISIN: DE000A12UK40

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die AGO AG Energie + Anlagen lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

17. Dezember 2018 um 10:00 Uhr

im Museum im Kulmbacher Mönchshof, Hofer Straße 20, 95326 Kulmbach
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 vom 01.01.2018 bis 31.08.2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Rumpfgeschäftsjahr 2018 vom 01.01.2018 bis 31.08.2018

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, AGO AG Energie + Anlagen, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmbach, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Rumpfgeschäftsjahres 2018 vom 01.01.2018 bis 31.08.2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Rumpfgeschäftsjahres 2018 vom 01.01.2018 bis 31.08.2018 in Höhe von EUR 63.497,68 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 vom 01.01.2018 bis 31.08.2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 vom 01.01.2018 bis 31.08.2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 vom 01.01.2018 bis 31.08.2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 vom 01.01.2018 bis 31.08.2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ROTTHEGE I WASSERMANN GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer der AGO AG Energie + Anlagen, Kulmbach, für das Geschäftsjahr 2018/2019 vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019 zu wählen.

Für den Fall, dass das Geschäftsjahr 2018/2019 – wie unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagen – zum 31. Dezember 2018 endet, bezieht sich der vorstehende Vorschlag auf das zum 31. Dezember 2018 endende Rumpfgeschäftsjahr.

6.

Beschlussfassung über die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr mit Satzungsänderung

Das Geschäftsjahr soll auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Die Umstellung soll erstmals Wirkung ab dem 1. Januar 2019 entfalten, so dass das vom 1. September 2018 laufende Geschäftsjahr ein Rumpfgeschäftsjahr bildet, welches vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2018 andauert. Für den Fall, dass der Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister erst nach Ablauf des 31. Dezember 2018 erfolgt, soll die Umstellung und damit die Bildung des Rumpfgeschäftsjahres entsprechend zeitlich verschoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird dahingehend geändert, dass es dem Kalenderjahr entspricht. Erlangt diese Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres vor Ablauf des 31. Dezember 2018 durch Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2018 ein Rumpfgeschäftsjahr.

Erlangt die Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres erst zu einem späteren Zeitpunkt als der 31. Dezember 2018 durch Eintragung ins Handelsregister der Gesellschaft Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam wird, ein Rumpfgeschäftsjahr.

b)

§ 1 Abs. (3) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(3)

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die Satzungsänderung (Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr) durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam wird, ist ein Rumpfgeschäftsjahr.“

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 10. Dezember 2018, 24:00 Uhr in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 26. November 2018, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 10. Dezember 2018, 24:00 Uhr zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Von den insgesamt ausgegebenen 2.674.134 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 2.674.134 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen können.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönlichen Zugang des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 14. Dezember 2018 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten zugesandt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge von Aktionären, die bis 2. Dezember 2018, 24:00 Uhr, zugehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.ago.ag > Investor Relations > Hauptversammlung

veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder des Aufsichtsrats auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die AGO AG Energie + Anlagen, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmbach. Sie erreichen die Gesellschaft unter

info@ago.ag

und den Datenschutzbeauftragten unter

datenschutz@ago.ag

Die AGO AG Energie + Anlagen verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt.

Die AGO AG Energie + Anlagen bedient sich externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Die Dienstleister dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag der AGO AG Energie + Anlagen und nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

Ihnen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO zu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

 

Kulmbach im November 2018

Der Vorstand

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