Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG – Einladung zur Hauptversammlung

Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG

Reinhardtsgrimma

Einladung zur Hauptversammlung

Am 01.09.2022 um 9.30 Uhr findet am Sitz der Gesellschaft, Zur Alten Schäferei 19, 01768 Reinhardtsgrimma, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre herzlich einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt, der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen ist und sich nicht später als am 3.Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmeldet. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/​Reisepass) auszuweisen.

Der Bevollmächtigte hat darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Der Einlass der Hauptversammlung beginnt ab 9.00 Uhr.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2021

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 665.230,88 EUR (Jahresüberschuss 2021 286.236,49 EUR zuzüglich Gewinnvortrag in Höhe von 378.994,39 EUR) wie folgt zu verwenden:

40.000,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 10,00 EUR je dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigte Grundkapital von 400.000,00 EUR

der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 625.230,88 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen
(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 3)

6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Mutterkuh Reinhardtsgrimma GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den mit der Mutterkuh Reinhardtsgrimma GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu genehmigen.
(Beschluss Nr. 4)

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bautzen, zu wählen.
(Beschluss Nr. 5)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Der Jahresabschluss 2021 der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG eingesehen werden.

Außerdem liegen zum Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 293 f. AktG folgende Unterlagen aus:

Jahresabschlüsse der Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG für 2019, 2020, 2021

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Mutterkuh Reinhardtsgrimma GmbH vom 30.06.2022

Unternehmensvertragsbericht

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Adresse gerichtet werden.

Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG
z.H. des Vorstandes
OT Reinhardtsgrimma
Zur Alten Schäferei 19
01768 Glashütte

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einen Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht laut § 127 AktG die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.

 

Reinhardtsgrimma, Juli 2022

Tobias Wagner
Vorstand

 

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