Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG
Reinhardtsgrimma
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 15.07.2019

Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG

Reinhardtsgrimma

Einladung zur Hauptversammlung

Am 22.08.2019 um 9.30 Uhr

findet am Sitz der Gesellschaft, Zur Alten Schäferei 19, 01768 Reinhardtsgrimma, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre herzlich einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt, der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen ist und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmeldet. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.

Der Bevollmächtigte hat darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Der Einlass der Hauptversammlung beginnt ab 9.00 Uhr.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2018

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 192.229,71 EUR (Jahresüberschuss 2018 1.986,39 EUR zuzüglich Gewinnvortrag in Höhe von 190.243,32 EUR) wie folgt zu verwenden:

28.000,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 7,00 EUR je dividendenberechtigte Aktie im Wert von 100,00 EUR,

der verbleibende Gewinn in Höhe von 164.229,71 EUR soll als Gewinnvortrag für das Geschäftsjahr 2019 stehen bleiben.
(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 3)

6.

Beschluss über eine Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die Satzung wie folgt zu ändern:

Ergänzung § 2, (3) Die Gesellschaft kann andere Unternehmen jeglicher Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Unternehmensverträge schließen.

Streichung § 5, Schuldrechtliche Andienungspflicht

Ergänzung § 9, Zusammensetzung und Dauer des Aufsichtsrates, Satz (2) wird ergänzt „Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, ist für die restliche Amtszeit ein Nachfolger zu wählen.“

Ergänzung § 17, Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht, Satz (1) wird ergänzt „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder im Aktienverzeichnis der Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt. Und im Satz (2) wird gelöscht Das Stimmrecht beginnt mit der vollständigen Leistung der Einlage.

Löschung § 19 Einziehung der Aktien

Änderung § 20 Vinkulierung wird geändert in „Jedwede Aktienübertragung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer vorherigen Einwilligung (des Vorstandes streichen, dafür) der Gesellschaft.“

Den Aktionären wird nach Eintragung der Änderungen im Handelsregister eine neugefasste Satzung übergeben.
(Beschluss Nr. 4)

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Treuhand-Gesellschaft Dr.Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen zu wählen.
(Beschluss Nr. 5)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Der Jahresabschluss 2018, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Adresse gerichtet werden.

Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG
z.H. des Vorstandes
OT Reinhardtsgrimma
Zur Alten Schäferei 19
01768 Glashütte

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einen Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht laut § 127 AktG die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.

 

Reinhardtsgrimma, Juli 2019

Tobias Wagner
Vorstand

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