Agrargesellschaft Ruppendorf AG – Hauptversammlung 2018

Agrargesellschaft Ruppendorf AG

Klingenberg

Einladung zur Hauptversammlung am 22. August 2018 um 15.30 Uhr

Es findet im Saal der Gaststätte „Zum Erbgericht“, Schenkberg 1, 01774 Klingenberg, OT Höckendorf, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen. Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 14.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 15.30 Uhr eröffnet werden kann.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 2.212.387,47 EUR (Jahresüberschuss 2017 1.962.387,47 EUR zuzüglich Gewinnvortrag in Höhe von 250.000,00 EUR) wie folgt zu verwenden:

290.758,00 EUR sind zur Ausschüttung einer Dividende von 6,50 EUR je 50,00 €/dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigte Grundkapital von 2.236.600,00 EUR zu verwenden,

von dem verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 1.921.629,47 EUR, soweit dieser nicht für die Dividendenzahlung verwendet worden ist, sind 1.671.629,47 EUR in die Gewinnrücklage einzustellen,

den verbleibenden Gewinn in Höhe von 250.000,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselbigen weiter vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 6,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 25.10.2018.

(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

(Beschluss Nr. 3)

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Treuhandgesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bautzen, zu wählen.

(Beschluss Nr. 4)

7.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 ff. AktG und § 8 (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Gemäß § 30 AktG endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl der sechs durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder folgende Kandidaten vor:

Jörg Furkert
Wohnort: 01774 Klingenberg, OT Borlas
Beruf: Agraringenieur

Karsten Herrmann
Wohnort: 01561 Priestewitz/OT Gävernitz
Beruf: Diplomagraringenieur

Norbert Herrmann
Wohnort: 01561 Priestewitz/OT Gävernitz
Beruf: Diplomagraringenieur

Andrea Klaus
Wohnort: 01109 Dresden
Beruf: Diplomkauffrau

Helfried Lohse
Wohnort: 01744 Dippoldiswalde, OT Reichstädt
Beruf: Agraringenieur

Reiner Striedinger
Wohnort: 04703 Leisnig
Beruf: Diplomagraringenieur

(Beschluss Nr. 5)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Der Abschluss des Geschäftsjahres 2017, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

Agrargesellschaft Ruppendorf AG
z.H.: des Vorstandes
Paulsdorfer Straße 7
01774 Klingenberg (OT Ruppendorf)

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.

 

Ruppendorf, Juli 2018

 

Baling
Vorstand
Kost
Vorstand
Wagner
Vorstand
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