
Agrargesellschaft Ruppendorf AG
Klingenberg
Einladung zur Hauptversammlung am 21. August 2014 um 15.30 Uhr
Die ordentliche Hauptversammlung der Agrargesellschaft Ruppendorf AG findet im Saal der Gaststätte „Zum Erbgericht“, Schenkberg 1, 01774 Klingenberg, OT Höckendorf statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen. Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.
Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.
Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 14.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 15.30 Uhr eröffnet werden kann.
Tagesordnung:
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.223.417,06 EUR wie folgt zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselbigen weiter vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 5,00 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 23.10.2014.
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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Zwischen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG als herrschender Gesellschaft und fünf Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH bestehen folgende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge:
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Die Agrargesellschaft Ruppendorf AG und die aufgeführten Tochtergesellschaften haben Änderungsvereinbarungen bezüglich der Regelungen zur Verlustübernahme abgeschlossen. Durch diese Änderung soll klargestellt werden, dass die in den Verträgen bereits jetzt enthaltenen Verweise auf die gesetzliche Regelung zur Verlustübernahme nach § 302 AktG sich stets auf die jeweils gültige Fassung des § 302 AktG beziehen. Anlass für diese Klarstellung gibt das am 26.02.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Danach soll ein Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH als Organgesellschaft künftig einen solchen dynamischen Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorsehen. Wegen der seit Abschluss der Verträge 1996 eingetretenen vielfältigen Veränderungen (Umwandlung zur AG, Sitzverlegung) haben der Vorstand und die jeweiligen Geschäftsführer darüber hinaus die Neufassung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge vereinbart. Die Änderungen haben folgenden wesentlichen Inhalt:
Wegen der Veränderung in der Firmierung des herrschenden Unternehmens, der Sitzverlegung sowie verschiedener Schreib-, Form- und Gliederungsfehler in den Originalverträgen sind Vorstand und Geschäftsführer der Tochterunternehmen übereingekommen, die Verträge jeweils neu zu fassen, stets unter dem Bezug zum ursprünglichen Vertrag und der jeweiligen Erklärung der Fortführung dieser Verträge. Der weitere Inhalt der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge bleibt aber unverändert. Die Änderungsvereinbarungen werden erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der Agrargesellschaft Ruppendorf AG und anschließender Eintragung in das Handelsregister der beteiligten Tochtergesellschaften wirksam. Der Vorstand der Agrargesellschaft Ruppendorf AG und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften haben jeweils einen gemeinsamen Bericht gemäß § 293 a, 295 Absatz 1 Satz 2 AktG erstattet, in dem der jeweilige Nachtrag und die daraufhin vorgenommene Neufassung erläutert und begründet wurden. Die gemeinsamen Berichte liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an mit den übrigen nach § 293 f. AktG zu veröffentlichenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Änderungen der mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zu genehmigen. |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die Treuhandgesellschaft Dr. Steinebach & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bad Soden a. Taunus, Niederlassung Bautzen, zu wählen. |
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.
Der Abschluss des Geschäftsjahres 2013, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG eingesehen werden.
Außerdem liegen zum Tagesordnungspunkt 6. gemäß § 293 f. AktG folgende Unterlagen aus:
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Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:
Agrargesellschaft Ruppendorf AG
z.H.: des Vorstandes
Paulsdorfer Straße 7
01774 Klingenberg (OT Ruppendorf)
Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.
Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.
Ruppendorf, Juli 2014 | ||
Baling | Kost | |
Vorstand | Vorstand |