Agrargesellschaft Ruppendorf AG Höckendorf – Hauptversammlung

Agrargesellschaft Ruppendorf AG

Klingenberg

Einladung zur Hauptversammlung am 21. August 2014 um 15.30 Uhr

Die ordentliche Hauptversammlung der Agrargesellschaft Ruppendorf AG findet im Saal der Gaststätte „Zum Erbgericht“, Schenkberg 1, 01774 Klingenberg, OT Höckendorf statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen. Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 14.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 15.30 Uhr eröffnet werden kann.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.223.417,06 EUR wie folgt zu verwenden:

223.660,00 EUR sind zur Ausschüttung einer Dividende von 5,00 EUR je 50,00 €/dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigte Grundkapital von 2.236.600,00 EUR zu verwenden

den verbleibenden Gewinn in Höhe von 999.757,06 EUR, soweit dieser nicht für die Dividendenzahlung verwendet worden ist, in die Gewinnrücklage einzustellen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselbigen weiter vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 5,00 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 23.10.2014.
(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 3)

6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu fünf Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zwischen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG als herrschender Gesellschaft und fünf Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH bestehen folgende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge:

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.12.1996 mit der Mischfutterbetrieb Ruppendorf GmbH (Beherrschtes Unternehmen)

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.12.1996 mit der SZA Agrarprodukte GmbH Ebersbach (Beherrschtes Unternehmen)

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.12.1996 mit der GAV Getreideaufbereitungs- und -vermarktungsgesellschaft mbH (Beherrschtes Unternehmen)

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.12.1996 mit der Ruppendorfer Bauträgergesellschaft mbH (Beherrschtes Unternehmen)

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.07.2007 mit der Agrarprodukte Höckendorf GmbH (Beherrschtes Unternehmen)

Die Agrargesellschaft Ruppendorf AG und die aufgeführten Tochtergesellschaften haben Änderungsvereinbarungen bezüglich der Regelungen zur Verlustübernahme abgeschlossen. Durch diese Änderung soll klargestellt werden, dass die in den Verträgen bereits jetzt enthaltenen Verweise auf die gesetzliche Regelung zur Verlustübernahme nach § 302 AktG sich stets auf die jeweils gültige Fassung des § 302 AktG beziehen. Anlass für diese Klarstellung gibt das am 26.02.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Danach soll ein Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH als Organgesellschaft künftig einen solchen dynamischen Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorsehen. Wegen der seit Abschluss der Verträge 1996 eingetretenen vielfältigen Veränderungen (Umwandlung zur AG, Sitzverlegung) haben der Vorstand und die jeweiligen Geschäftsführer darüber hinaus die Neufassung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge vereinbart.

Die Änderungen haben folgenden wesentlichen Inhalt:

§ 3 (3) Wird neu gefasst:
„Die AG gleicht einen entstehenden Jahresfehlbetrag von der GmbH aus: hierfür gilt § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.“

Wegen der Veränderung in der Firmierung des herrschenden Unternehmens, der Sitzverlegung sowie verschiedener Schreib-, Form- und Gliederungsfehler in den Originalverträgen sind Vorstand und Geschäftsführer der Tochterunternehmen übereingekommen, die Verträge jeweils neu zu fassen, stets unter dem Bezug zum ursprünglichen Vertrag und der jeweiligen Erklärung der Fortführung dieser Verträge.

Der weitere Inhalt der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge bleibt aber unverändert.

Die Änderungsvereinbarungen werden erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der Agrargesellschaft Ruppendorf AG und anschließender Eintragung in das Handelsregister der beteiligten Tochtergesellschaften wirksam.

Der Vorstand der Agrargesellschaft Ruppendorf AG und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften haben jeweils einen gemeinsamen Bericht gemäß § 293 a, 295 Absatz 1 Satz 2 AktG erstattet, in dem der jeweilige Nachtrag und die daraufhin vorgenommene Neufassung erläutert und begründet wurden. Die gemeinsamen Berichte liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an mit den übrigen nach § 293 f. AktG zu veröffentlichenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Änderungen der mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zu genehmigen.
(Beschluss Nr. 4–8)

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die Treuhandgesellschaft Dr. Steinebach & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bad Soden a. Taunus, Niederlassung Bautzen, zu wählen.
(Beschluss Nr. 9)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Der Abschluss des Geschäftsjahres 2013, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG eingesehen werden.

Außerdem liegen zum Tagesordnungspunkt 6. gemäß § 293 f. AktG folgende Unterlagen aus:

Jahresabschlüsse der Agrargesellschaft Ruppendorf AG für 2011, 2012, 2013

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Agrarprodukte Höckendorf GmbH vom 05.07.2007

Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Unternehmensvertragsbericht

Jahresabschlüsse der Agrarprodukte Höckendorf GmbH für 2011, 2012, 2013

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Mischfutterbetrieb Ruppendorf GmbH vom 13.12.1996

Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Unternehmensvertragsbericht

Jahresabschlüsse der Mischfutterbetrieb Ruppendorf GmbH für 2011, 2012, 2013

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SZA Agrarprodukte GmbH Ebersbach vom 13.12.1996

Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Unternehmensvertragsbericht

Jahresabschlüsse der SZA Agrarprodukte GmbH Ebersbach für 2011, 2012, 2013

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der GAV Getreideaufbereitungs- und -vermarktungsgesellschaft mbH vom 13.12.1996

Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Unternehmensvertragsbericht

Jahresabschlüsse der GAV Getreideaufbereitungs- und –vermarktungsgesellschaft mbH für 2011, 2012, 2013

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Ruppendorfer Bauträgergesellschaft mbH vom 13.12.1996

Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Unternehmensvertragsbericht

Jahresabschlüsse der Ruppendorfer Bauträgergesellschaft mbH für 2011, 2012, 2013

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

Agrargesellschaft Ruppendorf AG
z.H.: des Vorstandes
Paulsdorfer Straße 7
01774 Klingenberg (OT Ruppendorf)

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.

Ruppendorf, Juli 2014
Baling Kost
Vorstand Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.