DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der AGRARIUS
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Kontoinhaber | flatexDEGIRO Bank AG |
IBAN | DE64101308009855031335 |
Bank | flatexDEGIRO Bank AG |
Anschrift | Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main |
Bankleitzahl | 10130800 |
BIC (SWIFT Code) | BIWBDE33XXX |
Verwendungszweck | Kapitalerhöhung der AGRARIUS AG |
Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung
sowie des Bezugspreises bei flatex. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen
entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich
für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht. Entscheidend für die Einhaltung der
Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsmeldungen sowie des Bezugspreises bei der
Bezugsstelle.
Der rechtzeitige Eingang des Bezugspreises auf dem vorgenannten Konto ist Voraussetzung
für die wirksame Ausübung des Bezugsrechts. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte.
Diese sind nach erfolgter Bezugsrechtsausübung spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist
am 15. Juni 2022 von den Depotbanken auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt
am Main, geführte Kassenvereinskonto 1155 der Bezugsstelle zu übertragen. Eine Nachfrist
wird nicht gewährt.
Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nach Ablauf der
Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos.
Einzahlung; Provisionen
Der Bezugspreis wird spätestens am 15. Juni 2022 fällig. Die Emittentin oder flatex
werden keine speziellen Kosten oder Steuern in Bezug auf die Zeichnung von Bezugsaktien
in Rechnung stellen. Die Depotbank wird möglicherweise übliche Bankgebühren in Bezug
auf die Zeichnung von Bezugsaktien in Rechnung stellen. Aktionäre und Anleger sollten
sich daher selbst über diese Kosten informieren.
Handelsregistereintragung und Lieferung der Bezugsaktien
Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgt voraussichtlich in der
27. KW 2022.
Die Bezugsaktien werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung durch
Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt. Die Bezugsaktien, die in Zusammenhang
mit dem Bezugsangebot gezeichnet wurden, werden voraussichtlich ab der 28. KW 2022
in die Depots der Aktionäre eingebucht werden.
Hinweis Leerverkauf:
Falls vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits
Leerverkäufe erfolgen, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf
eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen
zu können.
Kein Wertpapierprospekt, Wertpapier-Informationsblatt
Wichtige Hinweise, Risikohinweise
Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 2 WpPG prospektfreien Angebots
in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen
Wertpapierprospekt in Bezug auf das Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein
solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den
Bezug oder den Erwerb von Bezugsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die
Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.
Darüber hinaus wurde am 18. Mai 2022 ein Wertpapier-Informationsblatt vom 17. Mai
2022 veröffentlicht, welches am 18. Mai 2022 seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) zur Veröffentlichung gestattet wurde. Das Wertpapier-Informationsblatt ist
auf der Webseite der AGRARIUS AG –
https://www.agrarius.de/
– unter dem Menüpunkt „Investor Relations“ – „Kapitalerhöhung“ einsehbar (Link: https://www.agrarius.de/kapitalerhoehung/).
Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung, den
Erwerb oder die Veräußerung von Bezugsrechten das Wertpapier-Informationsblatt vom
17. Mai 2022 (gestattet und veröffentlicht am 18. Mai 2022) aufmerksam zu lesen. Insbesondere
mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieses Wertpapier-Informationsblatt sorgfältig
vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.
Die Lieferung der Neuen Aktien steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.
flatex ist unter bestimmten Gründen berechtigt, von ihrer vertraglichen Vereinbarung
mit der AGRARIUS AG bezüglich der Zeichnung und Platzierung der Neuen Aktien zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist flatex jeweils
berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach
den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der
Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapier-Informationsblatt
vom 17. Mai 2022 veröffentlicht, welches auf der Webseite der AGRARIUS AG – https://www.agrarius.de/
– unter dem Menüpunkt „Investor Relations“ – „Kapitalerhöhung“ einsehbar ist (Link:
https://www.agrarius.de/kapitalerhoehung/).
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots
oder eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in dem Bezugsangebot
enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme
der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit
Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar
noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben
werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt
oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung
der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des
Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren
Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities
Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung der „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert
werden, außer aufgrund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities
Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.
Personen im Sinne des Securities Act.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen
unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen
wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende
Beschränkungen zu informieren.
Wehrheim, im Mai 2022
AGRARIUS AG
Der Vorstand