AGRAVIS RAIFFEISEN AG
Münster
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der AGRAVIS Raiffeisen AG
am Dienstag, 9. Mai 2023, um 10:00 Uhr
in der OsnabrückHalle in 49074 Osnabrück, Schlosswall 1 – 9
I. Tagesordnung
1. |
Eröffnung und Begrüßung |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2023 |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022 Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen sowie der Bildung der notwendigen Rückstellungen verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 11.954.788,32 Euro. Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 598.000,00 Euro sowie unter der Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus 2021 in Höhe von 710.564,67 Euro ein Bilanzgewinn von 12.067.352,99 Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 die
zu wählen. |
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7. |
Satzungsänderungen – Änderung von § 2 Abs. (1), § 3 Abs. (1) und (6), § 5 Ziffer 5., § 6 Ziffer 4., § 12 Abs. (1), (2), (4) bis (6), § 14 Abs. (6) und (8), § 16 Abs. (1), (5) und (7), § 19 Abs. (1) und (5), § 20 Abs. (2) bis (4), § 21 Abs. (4), § 22 Abs. (3), § 23 Abs. (1), § 25 Abs. (2), § 27 Abs. (1) bis (3), § 28 Abs. (2) und (3), § 29 Abs. (2), § 35 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassungen vor:
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8. |
Neufestsetzung der Aufsichtsratsvergütung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Budget für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates neu festzusetzen und ab 01.01.2024 auf 550.000,00 € p. a. zuzüglich Nebenkosten und Auslagenersatz zu erhöhen. Dem Aufsichtsrat wird überlassen, die Vergütungen für die Mitglieder unter Beachtung dieses Rahmens festzulegen. |
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9. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Das Amt von Herrn Urban Jülich, Oschersleben, Landwirt, endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, Herrn Urban Jülich für die kommende Amtszeit als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat wiederzuwählen. Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Maik Bilke, Kemberg, Landwirt, als Ersatzmitglied für das Mandat von Herrn Urban Jülich wiederzuwählen. Das Ersatzmitglied ist an dessen Mandat gebunden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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10. |
Wahlen zum Beirat Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt. Das Amt der nachfolgenden Beiratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen für die kommende Amtszeit in den Beirat zu wählen:
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11. |
Verschiedenes |
Anmerkungen:
Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Maßgeblich sind die Eintragungen zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten, bestehend aus Aktionärsnummer und Passwort, womit sie sich im Hauptversammlungsportal unter folgender Internetadresse zur Hauptversammlung einloggen und anmelden können:
https://www.agravis.de/hv
Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt ausschließlich in Präsenz und nicht über das Portal.
Sollten Aktionäre keine postalische Einladung mit entsprechenden Zugangsdaten erhalten haben, können diese sich unter Angabe von Aktionärsnummer, Name, Adresse (und bei natürlichen Personen Geburtsdatum) unter der folgenden E-Mail-Adresse melden:
AGRAVIS@better-orange.de
Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. (4) der Satzung). Erläuterungen zur Hauptversammlung sowie Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an
AGRAVIS Raiffeisen AG
– Vorstand –
Industrieweg 110
48155 Münster
Hinweis zum Datenschutz
Der Schutz persönlicher Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst. Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse:
https://www.agravis.de/de/ueber-agravis/datenschutzerklaerung
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Münster, im April 2023
AGRAVIS Raiffeisen AG
Der Vorstand