AGRAVIS RAIFFEISEN AG – Hauptversammlungen 2018

AGRAVIS Raiffeisen AG

Münster und Hannover

Einladung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Mittwoch, 09. Mai 2018, 10.00 Uhr,

in 31167 Bockenem, Walter-Althoff-Straße 6,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Grußwort

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2017 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2018 und Aussprache zu den Berichten

4.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017

Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen sowie der Bildung der notwendigen Rückstellungen verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 14.145.322,39 Euro.

Für das Geschäftsjahr 2017 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 710.000,00 Euro sowie der Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2016 in Höhe von 66.479,81 Euro ein Bilanzgewinn von 13.501.802,20 Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,90 Euro je Stückaktie
(bei 7.818.772 Stückaktien ohne eigene Aktien)
7.036.894,80 Euro
Zuweisung in andere Gewinnrücklagen 6.400.000,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 64.907,40 Euro
5.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

6.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

zu wählen.

8.

Satzungsänderung – Änderung des § 14 Abs. (2) betreffend die Wahl bzw. Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach Vollendung des 65. Lebensjahres

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

In § 14 Abs. (2) wird in den Sätzen 4 und 5 jeweils die Zahl „65“ ersetzt durch „67“.

§ 14 Abs. (2) lautet demnach zukünftig wie folgt:

„(2)

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Wiederwahl ist zulässig. Nach Vollendung des 67. Lebensjahres ist eine Wahl bzw. Wiederwahl nicht zulässig. Wer während einer Wahlperiode das 67. Lebensjahr vollendet, scheidet vorzeitig mit der auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgenden ordentlichen Hauptversammlung aus seinem Amt aus.“

9.

Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der AGRAVIS Raiffeisen AG und der AGRAVIS Dienstleistungsholding GmbH

Die AGRAVIS Raiffeisen AG hat mit ihrer 100%igen Konzerntochter AGRAVIS Dienstleistungsholding GmbH einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit folgendem Inhalt geschlossen:

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
zwischen der
AGRAVIS Raiffeisen AG
– nachfolgend „AGRAVIS“ genannt –
und der
AGRAVIS Dienstleistungsholding GmbH
– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –
§ 1
Leitung und Weisungen
(1)

Die Gesellschaft unterstellt sich der Leitung durch die AGRAVIS. Letztere ist berechtigt, den Geschäftsführungsorganen der Gesellschaft Weisungen, und zwar allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen, für die Leitung der Gesellschaft zu erteilen.

(2)

Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Weisungen der AGRAVIS zu folgen.

§ 2
Informationsrechte
(1)

Die AGRAVIS ist jederzeit berechtigt, Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist verpflichtet, der AGRAVIS jederzeit alle von der AGRAVIS gewünschten Auskünfte über sämtliche rechtlichen, geschäftlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben.

(2)

Unbeschadet der vorstehend vereinbarten Rechte hat die Gesellschaft regelmäßig über die geschäftliche Entwicklung zu berichten, insbesondere über wesentliche Geschäftsvorfälle.

§ 3
Gewinnabführung
(1)

Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die AGRAVIS abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von anderen Gewinnrücklagen nach Abs. (2), der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der in die gesetzliche Rücklage (§§ 300, 301 AktG analog) einzustellen ist.

(2)

Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der AGRAVIS Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Andere Gewinnrücklagen, die während der Dauer der Verpflichtung zur Gewinnabführung gebildet wurden, sind auf Verlangen der AGRAVIS aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB oder Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die vor Beginn der Verpflichtung zur Gewinnabführung gebildet wurden, ist ausgeschlossen.

§ 4
Verlustübernahme
(1)

Die AGRAVIS ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag bei der Gesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

(2)

§ 302 AktG (Verlustübernahme) gilt vollinhaltlich, und zwar in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages
(1)

Der Vertrag findet erstmals Anwendung auf das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft, welches am 01.01.2018 beginnt und am 31.12.2018 endet.

(2)

Dieser Vertrag wird bis zum 31.12.2022 fest abgeschlossen; er ist vorher nur aus wichtigem Grund kündbar. Er verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit und kann zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich gekündigt werden.

§ 6
Schlussvorschriften
(1)

Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) an die Stelle des Vereinbarten.

(2)

Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, dasjenige, was nach Abs. (1) Geltung hat, durch eine förmliche Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Vertrages in gehöriger Form festzuhalten.

Münster, den 22. Dezember 2017
AGRAVIS Raiffeisen AG AGRAVIS Dienstleistungsholding GmbH“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem zwischen der AGRAVIS Raiffeisen AG und der AGRAVIS Dienstleistungsholding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 22. Dezember 2017 wird zugestimmt.

10.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.

Das Amt der nachfolgenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung:

Christian Junker, Roervig/Dänemark

Jochen Mangelsdorf, Tauche

Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Christian Junker, Roervig/Dänemark, in seinem Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Ceravis AG

Urban Jülich, Oschersleben, Landwirt

Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, für folgende Aufsichtsratsmitglieder folgende an das jeweilige Mandat gebundene Ersatzmitglieder zu wählen:

Henning Haahr, Hobro/Dänemark, in seinem Amt als Vorstandsvorsitzender der Danish Agro a.m.b.a.
für Christian Junker

Maik Bilke, Kemberg, Landwirt
für Urban Jülich

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

11.

Wahlen zum Beirat

Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt.

Folgende Mitglieder scheiden mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung aus dem Beirat aus:

Dr. Ulrich Bertram, Magdeburg

Urban Jülich, Oschersleben

Ulrich Kemmer, Edemissen

Bernhard Mährlein, Dinklage

Johannes Schulze Höping, Senden

Friedrich Weber, Minden

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende Personen für die kommende bzw. laufende Amtszeit in den Beirat zu wählen:

Clemens Meißner, Barleben, Landwirt

Bernhard Mährlein, Dinklage, in seinem Amt als Geschäftsführer der Raiffeisen Bezugs- und Absatzgenossenschaft Badbergen-Dinklage eG (Wiederwahl)

Andreas Hansen, Zahna-Elster, Landwirt

Ulrich Kemmer, Edemissen, Landwirt (Wiederwahl)

Johannes Schulze Höping, Senden, Landwirt (Wiederwahl)

Hartmut Brunkhorst, Lindhorst, Landwirt

12.

Verschiedenes

Anmerkung:

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienregister unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt.

Maßgeblich sind die Eintragungen zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung.

Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. 4 der Satzung).

Erläuterungen zur Hauptversammlung sowie Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an

AGRAVIS Raiffeisen AG
– Vorstand –
Industrieweg 110
48155 Münster

 

Münster/Hannover, im April 2018

AGRAVIS Raiffeisen AG

Der Vorstand

 

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