AGROB Immobilien AGIsmaningISIN DE0005019004 / WKN 501900
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I. |
TAGESORDNUNG |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 04. April 2022
im Internet veröffentlicht. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2021
Der Anspruch auf die Dividende ist am 17. Juni 2022 zur Auszahlung fällig. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Alexander Goepfert und das weitere Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung hierzu vor,
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Gemäß der Empfehlungen C.1 und C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex i.d.F. Die Vorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung mit Die vorgeschlagenen Personen stehen mit Ausnahme von Herrn Alexander Becker in keiner Angaben im Hinblick auf die Mitgliedschaft der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in Herr Alexander Becker, Herr Jörg H. Becker und Herr Peter Schebo gehören weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften Die Lebensläufe der Kandidaten, ergänzt durch eine Übersicht über die wesentlichen
Alexander Becker
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Managing Director (COO) bei der RFR Management GmbH, Frankfurt am Main Jörg H. Becker
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Partner der Rechtanwaltskanzlei bhp Bögner Hensel & Partner – NOTARE, RECHTSANWÄLTE, Peter Schebo
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Wirtschaftsprüfer in eigner Praxis, SHS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft haben nach § 162 Abs. Der nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021 erstellte Vergütungsbericht ist in Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten geprüften Vergütungsbericht |
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8. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Verkleinerung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG Aus Kosten- und Effizienzgründen erscheint ein insgesamt mit drei Mitgliedern besetzter Das Mandat der derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht im Januar Deshalb soll der Hauptversammlung eine Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorgeschlagen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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II. |
ERGÄNZENDE ANGABEN ZU EINZELNEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN Angaben zu Tagesordnungspunkt 7: Vergütungsbericht mitsamt Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers |
A. |
Vergütungsbericht der AGROB Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2021 Dieser Vergütungsbericht beschreibt die individuell gewährte und geschuldete Vergütung
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B. |
Prüfvermerk der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die AGROB Immobilien AG Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der AGROB Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, München, 31. März 2022
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III. |
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft |
IV. |
WEITERE ANGABEN ZUM ABLAUF DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS |
1. |
Durchführung als virtuelle Hauptversammlung mit Bild- und Tonübertragung Der Vorstand der AGROB Immobilien AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrat entschieden, Die Hauptversammlung wird am 13. Juni 2022 ab 11.00 Uhr (MESZ) für ordnungsgemäß angemeldete
ein zugangsgeschütztes elektronisches System („HV-Portal“) zur Verfügung. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
erreichbare HV-Portal in deutscher Sprache einzureichen. Eine anderweitige Form der |
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Fall von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung Hierfür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung AGROB Immobilien AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Den teilnahmeberechtigten Aktionären werden nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises |
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3. |
Verfahren der Stimmabgabe |
a) |
Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre und Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben,
ein zugangsgeschütztes elektronisches HV-Portal an. Die erforderlichen Zugangsdaten
bereitgestellt werden. Ferner können Briefwahlstimmen der Gesellschaft bis 12. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), AGROB Immobilien AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Aktionäre und Aktionärsvertreter können für die Stimmabgabe per Briefwahl das Formular
zur Verfügung. Falls zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt wird, so gilt |
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b) |
Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der AGROB Immobilien AG Per Post oder E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis 12. Juni 2022,
ist vor und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen. |
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c) |
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht durch andere Bevollmächtigte als die Stimmrechtvertreter Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular, das die Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht beziehungsweise
ein elektronisches HV-Portal an. Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht beziehungsweise
bereitgestellt werden. Der Nachweis kann bis zu dem genannten Zeitpunkt auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder |
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d) |
Reihenfolge der Behandlung von Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen Erfolgen Stimmabgaben bzw. Vollmachts- und Weisungserteilungen auf mehreren Übermittlungswegen, |
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e) |
Weitere Informationen zur Abstimmung Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 und 8 haben verbindlichen, Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl wird dem Abgebenden Die Abstimmenden können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 AktG i.V.m. Art. 7 |
4. |
Rechte der Aktionäre |
a) |
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101 85737 Ismaning Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des |
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b) |
Gegenanträge/Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101 85737 Ismaning E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge |
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c) |
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Nach § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter in einer Präsenzhauptversammlung Das vorstehende Auskunftsrecht besteht in der am 13. Juni 2022 stattfindenden virtuellen Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der AGROB Immobilien AG entschieden, |
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d) |
Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung Die Gesellschaft bietet den Aktionären ferner die Möglichkeit, vor der Hauptversammlung
zugänglich gemacht werden. Entsprechende Stellungnahmen sind unter Angabe des Namens und der Nummer der Anmeldebestätigung AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101 85737 Ismaning E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de Der Umfang einer Stellungnahme sollte 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Stellungnahme besteht nicht. Die |
5. |
Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG Gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete
Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG erklären. Diese Möglichkeit besteht |
V. |
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und
zugänglich (vgl. § 124a AktG). Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich Auch die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der vorstehend |
Zeitangaben
Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung
Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ).
Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ)
minus zwei Stunden.
VI. |
HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben Die in Ihrer Anmeldung für die Teilnahme an der Hauptversammlung von Ihnen angegebenen
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. |
Ismaning, im Mai 2022
Der Vorstand