Ahlers AG, Herford – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

Ahlers AG

Herford

WKN 500974 – ISIN DE0005009740

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb
und des Bezugsrechts bei der Verwendung)

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Ahlers AG hat am 28. April 2022 beschlossen,
die Gesellschaft bis zum 27. April 2027 zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
bestehenden oder – falls der Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung
der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu ermächtigen, und zwar
nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung
am 9. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 5 (Beschlussfassung
über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die
Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des
Bezugsrechts bei der Verwendung).

Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten
Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts erworben und verwendet
werden. Zudem können die eigenen Aktien auch eingezogen werden. Wegen der Einzelheiten
wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, die am 9.
März 2022 im Bundesanzeiger zum Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung
der Ahlers AG vom 28. April 2022 bekannt gemacht worden sind und die die Hauptversammlung
ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Herford, im April 2022

 

Ahlers AG

Der Vorstand

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