AHT GROUP AG
Essen
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zur
außerordentlichen Hauptversammlung am 16. November 2016, 16.00 Uhr
in die Geschäftsräume der AHT GROUP AG in Essen,
Huyssenallee 66–68, 7. Etage ein.
I. |
Tagesordnung der Hauptversammlung |
1. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag der Gesellschaft mit der DEUTSCHE PROJEKT-UNION Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die DEUTSCHE PROJEKT-UNION Gesellschaft mit beschränkter Haftung („DPU“) mit Sitz in Essen als herrschendes Unternehmen und die AHT GROUP AG mit Sitz in Essen als abhängiges Unternehmen haben am 15. September 2016 einen Ergebnisabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG geschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der AHT GROUP AG und hat folgenden Wortlaut: § 1 Unternehmensverbindungen Die DPU ist die Mehrheitsgesellschafterin der AHT. Am Grundkapital der AHT im Nennbetrag von € 1.050.000,00, welches aufgeteilt ist in 1.025.000 nennbetragslose Stückaktien und 25.000 stimmlose Vorzugsaktien, ist die DPU mit 1.025.000 nennbetragslosen Stückaktien beteiligt. Die 25.000 stimmlosen Vorzugsaktien sind an Mitarbeiter ausgegeben („die Minderheitsaktionäre“). § 2 Gewinnabführung
§ 3 Verlustübernahme
§ 4 Wirksamwerden und Vertragsdauer
§ 5 Ausgleichszahlung Die DPU verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären der AHT einen angemessenen Ausgleich in Höhe von jährlich € 0,90 je Aktie zu zahlen. § 6 Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vorliegt. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung ist eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit zuvor bedacht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem am 15. September 2016 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen und der DEUTSCHE-PROJEKT-UNION Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Essen als herrschendem Unternehmen wird zugestimmt. Von der Einberufung der Hauptversammlung an stehen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft die folgenden Unterlagen zur Einsicht bereit:
In der Hauptversammlung am 16. November 2016 werden diese Unterlagen im Original zur Einsicht ausliegen. |
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2. |
Änderung der Satzung in § 6 Ziffer 6.1 und § 6 Ziffer 6.5 Absatz 1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: § 6 Ziffer 6.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Ziffer 6.5 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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II. |
Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigten Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Inhaber von stimmrechtslosen Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht. |
Essen, den 14. Oktober 2016
AHT GROUP AG
Der Vorstand