AHT GROUP AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AHT GROUP AG
Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG 07.02.2020

AHT GROUP AG

Essen

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die RSBG Infrastructure und Technologies GmbH, Essen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der AHT GROUP AG gehört.

2.

Weiterhin hat uns die RSBG Infrastructure und Technologies GmbH, Essen, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AHT GROUP AG gehört.

3.

Die RSGB SE, Essen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der AHT GROUP AG gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen RSBG Infrastructure und Technologies GmbH gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

4.

Weiterhin hat uns die RSGB SE, Essen, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AHT GROUP AG gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen RSBG Infrastructure und Technologies GmbH gemäß § 20 Abs. 4 S. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 und Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

5.

Die RAG Stiftung, Essen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der AHT GROUP AG gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen RSGB SE gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

6.

Weiterhin hat uns die RAG Stiftung, Essen, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der AHT GROUP AG gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen RSGB SE gemäß § 20 Abs. 4 S. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 und Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Essen, im Januar 2020

AHT GROUP AG

Der Vorstand

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