AHT GROUP AG – Hauptversammlung 2017

AHT GROUP AG

Essen

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2017, 16:00 Uhr

in die Geschäftsräume der AHT GROUP AG in Essen, Huyssenallee 66–68, 7. Etage ein.

Tagesordnung zur Hauptversammlung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016, des Lageberichtes für die AHT GROUP AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Aktionäre

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

TOP 4

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht nach § 6 Abs. 1 der Satzung aus 6 Mitgliedern. Gem. § 6 Ziff.2 erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds für eine Amtszeit von zwei Jahren, das Jahr gerechnet vom Ende einer ordentlichen Hauptversammlung bis zum Ende der nächsten. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Aufsichtsratsmandate der Herren Gerardus van Wissen, Klaus Verwohlt und Wolfgang Pietrzik laufen mit Beendigung der Hauptversammlung am 27.06.2017 ab.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, abweichend von Gesetz und Satzung, die Herren

Gerardus van Wissen, Kortumstr. 56, Essen, Geschäftsführer

Klaus Verwohlt, Am Möhlenkamp 4, Essen, Bankkaufmann

Wolfgang Pietrzik, Rüttenscheider Platz 4, Essen, Bürovorsteher

auf die Dauer von 1 Jahr, d.h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, wiederzuwählen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Essen, zum Abschlussprüfer der AHT GROUP AG für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten 8 Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

Inhaber von stimmrechtslosen Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht.

 

Essen, im Mai 2017

AHT GROUP AG

Der Vorstand

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