AHT GROUP AG – Hauptversammlung 2018

AHT GROUP AG

Essen

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2018, 16:00 Uhr
in die Geschäftsräume der AHT GROUP AG in Essen, Huyssenallee 66–68, 7. Etage, ein.

Tagesordnung zur Hauptversammlung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017, des Lageberichtes für die AHT GROUP AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Aktionäre

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von EURO 1.196.961,99 wie folgt zu verwenden:

1. Verteilung an die Vorzugsaktionäre durch Ausschüttung einer Dividende für das
Geschäftsjahr 2017 von je € 1,00 je Vorzugsaktie
= EUR 25.000,00
Die Ausschüttung erfolgt am Tag nach der Hauptversammlung.
2. Ausschüttung einer Dividende an die Stammaktionäre für das Geschäftsjahr 2017
von je € 0,30 je Stammaktie
= EUR 307.500,00
Die Ausschüttung erfolgt am Tag nach der Hauptversammlung.
3. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 864.461,99
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

TOP 5

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 6 Ziff. 6.1 und 6.5 der Satzung wie folgt zu ändern:

6.1 Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern.

6.5 Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden schriftlich einberufen, und zwar mit einer Ladungszeit von 14 Tagen. Außerhalb der Sitzungen ist auch schriftliche oder fernmündliche Beschlussfassung zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei von vier Mitgliedern an der Beschlussfassung teilnehmen.

TOP 6

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht nach § 6 Abs. 1 der Satzung aus 4 Mitgliedern. Gem. § 6 Ziff.2 erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds für eine Amtszeit von zwei Jahren, das Jahr gerechnet vom Ende einer ordentlichen Hauptversammlung bis zum Ende der nächsten. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Aufsichtsratsmandate sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder laufen mit Beendigung der Hauptversammlung am 27.06.2018 ab.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Herren

Gerardus van Wissen, Essen, Geschäftsführer

Dr. Christoph Hofbeck, Heidelberg, Head of Finance RSBG

Olaf Hofmann, Offenbach, CEO Dorsch Holding GmbH

Dr. Bernd Kordes, Weinheim, Ex-CEO Lahmeyer International GmbH

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge nicht gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.

TOP 7

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer der AHT GROUP AG für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten 8 Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

Inhaber von stimmrechtslosen Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht.

 

Essen, im Mai 2018

AHT GROUP AG

Der Vorstand

Comments are closed.