
Aifotec AG
Jena
WKN: 635087
ISIN: DE0006350879
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Aufgrund eines Verlangens unserer Aktionärin GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA nach § 122 Abs. 1 AktG laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 8. Mai 2018 um 13.00 Uhr, im Hotel & Bowling Jembo-Park (Rudolstädter Straße 93, 07745 Jena) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Aifotec AG ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Herpfer Straße 40, 98617 Meiningen) eingesehen werden. Sie werden an die Aktionäre auf Wunsch auch kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. |
||||||||||||||||||||
2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes |
||||||||||||||||||||
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates |
||||||||||||||||||||
4. |
Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Martin Fischer Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen zwischen der Mehrheit der Aktionäre und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Martin Fischer wird vorgeschlagen, diesen mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen. |
||||||||||||||||||||
5. |
Satzungsänderungen Im Hinblick auf aktuell zweckmäßige Satzungsänderungen wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:
|
||||||||||||||||||||
6. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Unter der Annahme einer zu Tagesordnungspunkt 4 erfolgten Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Martin Fischer sowie aufgrund der zu Tagesordnungspunkt 5.3 beschlossenen personellen Erweiterung des Aufsichtsrats ist die Hinzuwahl von zwei Mitgliedern erforderlich. Hierzu wird vorgeschlagen, die Herren – Gerald Glasauer, Betriebswirt, Obersulm, mit sofortiger Wirkung, und – Dr. Dietmar Kubis, Rechtsanwalt, Jena, mit Wirkung der Eintragung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6.3 in das Handelsregister, jeweils bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. |
||||||||||||||||||||
7. |
Erhöhung des Grundkapitals nebst Satzungsänderung Aufgrund der aktuellen Nachfrage nach jungen Aktien und wegen des gestiegenen Finanzierungsbedarfs der Gesellschaft wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:
|
||||||||||||||||||||
8. |
Schaffung eines genehmigten Kapitals nebst Satzungsänderung Zur Ermöglichung einer weiterreichenden Finanzierung der Gesellschaft wird vorgeschlagen, mit Wirkung der Eintragung der Durchführung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7, Folgendes zu beschließen: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.000.000,– zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. § 3 der Satzung wird um einen Abs. (3) mit folgendem Wortlaut erweitert:
|
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft Ihren Anteilsbesitz, bezogen auf den Beginn des 17. April 2018 nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anmeldebesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2018, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
Aifotec AG |
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare für Eintrittskartenbestellungen ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden, das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.
III. Gegenanträge
Eventuelle Gegenanträge von Aktionären gemäß §126 Abs. 1 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Aifotec AG |
Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Wir werden nur solche ordnungsgemäßen Gegenanträge von Aktionären bearbeiten, die bis spätestens zum Ablauf des 23. April 2018 unter der vorstehend genannten Adresse eingehen. Diese werden wir im Internet unter
www.aifotec.com
und
<www.aifotec.com>
zugänglich machen, §126 AktG bleibt unberührt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.
Jena, im März 2018
Aifotec AG
Der Vorstand