Aifotec AG – Hauptversammlung 2018

Aifotec AG

Jena

WKN: 635087
ISIN: DE0006350879

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Aufgrund eines Verlangens unserer Aktionärin GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA nach § 122 Abs. 1 AktG laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 8. Mai 2018 um 13.00 Uhr, im Hotel & Bowling Jembo-Park (Rudolstädter Straße 93, 07745 Jena) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Aifotec AG ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Herpfer Straße 40, 98617 Meiningen) eingesehen werden. Sie werden an die Aktionäre auf Wunsch auch kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

4.

Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Martin Fischer

Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen zwischen der Mehrheit der Aktionäre und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Martin Fischer wird vorgeschlagen, diesen mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen.

5.

Satzungsänderungen

Im Hinblick auf aktuell zweckmäßige Satzungsänderungen wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:

5.1

Der Sitz der Gesellschaft wird von Jena nach Meiningen verlegt. § 1 Abs. (2) erhält demgemäß folgende Fassung:

„(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Meiningen.“

5.2

§ 3 Abs. (3) und (4) werden ersatzlos gestrichen.

5.3

§ 7 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“

6.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Unter der Annahme einer zu Tagesordnungspunkt 4 erfolgten Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Martin Fischer sowie aufgrund der zu Tagesordnungspunkt 5.3 beschlossenen personellen Erweiterung des Aufsichtsrats ist die Hinzuwahl von zwei Mitgliedern erforderlich.

Hierzu wird vorgeschlagen, die Herren

– Gerald Glasauer, Betriebswirt, Obersulm, mit sofortiger Wirkung, und

– Dr. Dietmar Kubis, Rechtsanwalt, Jena, mit Wirkung der Eintragung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6.3 in das Handelsregister,

jeweils bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

7.

Erhöhung des Grundkapitals nebst Satzungsänderung

Aufgrund der aktuellen Nachfrage nach jungen Aktien und wegen des gestiegenen Finanzierungsbedarfs der Gesellschaft wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:

7.1

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 3.500.000,– um bis zu EUR 500.000,- auf bis zu EUR 4.000,000,– durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Betrag von mindestens EUR 2,00 und höchstens EUR 2,50 je Aktie ausgegeben.

7.2

Zum Bezug der neuen Aktien werden die Aktionäre im Verhältnis 7:1 zugelassen. Die Zeichnungsfrist endet mit Ablauf des 31. Mai 2018.

7.3

Die neuen Aktien sind für dasjenige Geschäftsjahr in voller Höhe gewinnbezugsberechtigt, in dem die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird.

7.4

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den exakten Ausgabepreis im Rahmen der beschlossenen Preisspanne, festzusetzen. Dazu gehört auch die Bestimmung derjenigen Aktionäre oder Dritte, die nach Ablauf der Zeichnungsfrist die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag bis spätestens 15. Juni 2018 beziehen können.

7.5

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Neufassung von § 3 Abs. (1) und (2) der Satzung hinsichtlich der Höhe des Grundkapitals und der Anzahl der ausgegebenen Stückaktien zu beschließen.

8.

Schaffung eines genehmigten Kapitals nebst Satzungsänderung

Zur Ermöglichung einer weiterreichenden Finanzierung der Gesellschaft wird vorgeschlagen, mit Wirkung der Eintragung der Durchführung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7, Folgendes zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.000.000,– zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

für Spitzenbeträge;

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an einer Wertpapierbörse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei der Berechnung der 10%-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 2018 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind;

bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; und/oder

um aus dem genehmigten Kapital geschaffene Aktien, auch zu ermäßigten Konditionen, an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder ihrer Konzerngesellschaften ausgeben zu können.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.

§ 3 der Satzung wird um einen Abs. (3) mit folgendem Wortlaut erweitert:

„ (3) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.000.000,– zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

– für Spitzenbeträge;

– wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an einer Wertpapierbörse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei der Berechnung der 10%-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 2018 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind;

– bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; und/oder

– um aus dem genehmigten Kapital geschaffene Aktien, auch zu ermäßigten Konditionen, an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder ihrer Konzerngesellschaften ausgeben zu können.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.“

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft Ihren Anteilsbesitz, bezogen auf den Beginn des 17. April 2018 nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anmeldebesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 1. Mai 2018, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Aifotec AG
Herpfer Straße 40
98617 Meiningen

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare für Eintrittskartenbestellungen ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden, das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

III. Gegenanträge

Eventuelle Gegenanträge von Aktionären gemäß §126 Abs. 1 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Aifotec AG
Herpfer Straße 40
98617 Meiningen

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Wir werden nur solche ordnungsgemäßen Gegenanträge von Aktionären bearbeiten, die bis spätestens zum Ablauf des 23. April 2018 unter der vorstehend genannten Adresse eingehen. Diese werden wir im Internet unter

www.aifotec.com

und

<www.aifotec.com>

zugänglich machen, §126 AktG bleibt unberührt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.

 

Jena, im März 2018

Aifotec AG

Der Vorstand

Comments are closed.