Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 UmwG

Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG

Neustadt an der Weinstraße

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 UmwG

Es ist beabsichtigt, die HGMB Physio Holding GmbH mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 66035 („Holding“), als übertragende Gesellschaft auf die Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 61856 („AGF“), als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes („UmwG“) zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der AGF und der Holding wurde am 1. Juli 2021 notariell beurkundet. Er wurde zum Handelsregister der AGF eingereicht.

Die Holding ist eine hundertprozentige Beteiligung der AGF. Daher ist die Zustimmung der Hauptversammlung der AGF zu dem Verschmelzungsvertrag nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Holding zum Verschmelzungsvertrag sowie ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht sind ebenfalls nicht erforderlich.

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach können Aktionäre der AGF mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der AGF, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der AGF erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung der AGF verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an die Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG, Walter-Krause-Straße 11, 68163 Mannheim, zu richten.

Ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Hinweises im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der AGF, Walter-Krause-Straße 11, 68163 Mannheim, der beurkundete Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der AGF und die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der Holding zur Einsicht durch die Aktionäre der AGF aus. Sie können dort während der üblichen Geschäftszeiten von den Aktionären der AGF eingesehen werden.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär der AGF unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

 

Mannheim, im September 2021

Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG

Der Vorstand

Rosemarie Stahl                Peter Volk

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